Sehr geehrte Damen und Herren,
nach verschiedenen Gerichtsurteilen soll ein Arbeitszeugnis keine negativen Bemerkungen über den Arbeitnehmer enthalten. Die Beurteilung soll im Gegenteil eher von 'verständigem Wohlwollen für den scheidenden Arbeitnehmer' getragen sein.
Da ist es kaum verwunderlich, dass sich eine Art Geheimsprache entwickelt hat. Mit ihr skizziert der Arbeitgeber zwar ein positives Bild der Arbeitsleistung, kann aber auch ehrlich aufzeigen, wo es Schwächen gab - ohne direkt zu kritisieren
Doch erkennen Sie den Unterschied zwischen 'Er/Sie erzielte herausragende Arbeitsergebnisse' und 'Er/Sie zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz'?
Informieren Sie sich also über die Erstellung von Arbeitszeugnissen und wie Sie beratend zur Seite stehen können:
Anzeige
Arbeitszeugnisse analysieren und interpretieren
|
Zeugnisse sind eine Sprache für sich. Informieren Sie sich, damit Sie gegebenen-falls zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber vermitteln können - bevor es zum Streit vorm Arbeitsgericht kommt
|
Infos und Anmeldung zum Seminar » |
Eintägiges Praxis-Seminar:
Praxiswissen Mindestlohn für Betriebsräte » |
Praxis-Seminar: Psychische Belastungen im Betrieb Im Seminar werden Ihnen als Betriebsratsmitglied Methoden zur Erkennung und Erfassung psychischer Belastungen Ihrer Kollegen gezeigt. Sie lernen, wie der Betriebsrat reagieren, helfen und vorbeugen kann. |
Eintägiges Praxis-Seminar:
Praxiswissen Mindestlohn für Betriebsräte » |
|
Eintägiges Praxis-Seminar:
Praxiswissen Mindestlohn für Betriebsräte » |