10.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Das geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands BITKOM unter 1.074 Unternehmen hervor. „Digitale Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl führen zu schweren Schäden und können Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Alle Unternehmen müssen auf solche Situationen vorbereitet sein und einen Notfallplan in der Schublade haben.“
Laut Umfrage sind größere Unternehmen nur unwesentlich besser gerüstet als kleinere. Bei Betrieben mit 500 oder mehr Mitarbeitern besitzen 62 % ein Notfallmanagement. Bei mittelständischen Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern sind es 54 % und bei kleineren Betrieben mit 10 bis 99 Beschäftigten 46 %.
Ein betriebliches Notfallmanagement umfasst schriftlich geregelte Abläufe und Sofortmaßnahmen für Situationen, in denen zum Beispiel sensible Unternehmensdaten abfließen, wichtige Webseiten wie Shops oder Online-Dienste nicht erreichbar sind oder die Produktion aufgrund digitaler Angriffe beeinträchtigt ist. Zu den Zielen des Notfallmanagements gehört es zum Beispiel, einen Datenabfluss zu stoppen oder beim Ausfall wichtiger Systeme die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens so schnell wie möglich wieder herzustellen. „Die Maßnahmen zur Vorbereitung eines Notfallmanagements reichen vom Erstellen einer Kontaktliste mit den wichtigsten Ansprechpartnern bis zu mehrtägigen Übungen, bei denen verschiedene Szenarien durchgespielt werden“, sagt Rohleder. Dabei ist zu klären, in welchen Fällen externe Dienstleister notwendig sind, ob staatliche Stellen eingeschaltet werden sollen oder wie Mitarbeiter oder sogar die Öffentlichkeit von dem Vorfall informiert werden können.
Weitere Informationen zum Notfallmanagement bei IT-Angriffen finden sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter http://bit.ly/1O8ewxU oder bei Deutschland sicher im Netz unter http://bit.ly/1GKt18o
Eine empirische Studie zu digitaler Wirtschaftsspionage, Sabotage und Datendiebstahl stellt der BITKOM am 16. April 2015 in Berlin vor.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung im Auftrag des BITKOM durchgeführt hat. Dabei sind im Januar und Februar 1.047 Unternehmen ab 10 Mitarbeitern befragt worden. Die Interviews wurden mit Führungskräften durchgeführt, die für das Thema Wirtschaftsschutz verantwortlich sind. Dazu zählen Geschäftsführer sowie Führungskräfte aus den Bereichen Unternehmenssicherheit, IT-Sicherheit, Risikomanagement oder Finanzen. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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