Ausgabe 09/2023: »Ist es Zeit, die Koffer zu packen?«
Ausgabe 09/2023: »Ist es Zeit, die Koffer zu packen?«
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Koffer sind gepackt, der Flug ist gebucht und plötzlich kommt ein Notfall rein und der Urlaub ist geplatzt. Zugegeben, häufig kommt dies nicht vor, aber hin und wieder bleibt ein Resturlaub vom Vorjahr bestehen. Und mit dem Grundsatzurteil zum Verfall von Resturlaub müssen Sie jetzt doppelt aufpassen:
Denn Sie sind nun in der Pflicht, Ihre Beschäftigten rechtzeitig und explizit vor dem Verfall des Urlaubs zu warnen und dazu aufzufordern, diesen zu nehmen. Auch bei Langzeiterkrankung darf der Resturlaub nicht mehr einfach verfallen.
Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Ansprüche Ihre Arbeitnehmenden an Sie stellen können und welche Handlungsspielräume Sie haben. Kommen Sie mit auf eine Reise in die aktuelle Rechtsprechung und melden Sie sich gleich an!
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