21.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Die Forschenden haben in der Studie untersucht, nach wie vielen Monaten ein Großteil der Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, abhängig von der Elternzeit der Ehemänner. Drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als 6 Monate Elternzeit nimmt, nehmen nach spätestens 9 Monaten wieder eine Arbeit auf. Wenn der Ehemann für 4 bis 6 Monate in Elternzeit geht, ist dies nach spätestens 10 Monaten der Fall. Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für 2 bis 4 Monate, sind drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal 2 Monate Elternzeit nimmt, sind nach 20 Monaten wieder erwerbstätig. Nimmt der Ehemann keine Elternzeit, sind erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es sind auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit nimmt, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit. Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbricht, dann vorrangig für maximal 2 Monate.
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Insgesamt stiegen nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern. „Nichtsdestotrotz dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen“, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest. Die ungleiche Verteilung der Dauern familienbedingter Erwerbsunterbrechungen bei Paaren ist vor allem vor dem Hintergrund längerfristiger Karrierenachteile problematisch, so die Forschenden. IAB-Forscherin Corinna Frodermann erklärt: „Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern.“
Die Studie basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Erwerbsverläufen von verheirateten Paaren, deren erstes Kind zwischen 2007 und 2013 geboren ist. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13157951.
Ein begleitendes Interview finden Sie hier.
Bild: Pavel Danilyuk (Pexels, Pexels Lizenz)
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