Ausgabe 06/2016: »Rechtssicher über das Parkett hinwegschweben«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
'Ich möchte Home-office machen'.'Ich möchte Teilzeit'. 'Kann man das auch kombinieren?'
Viele Unternehmen stellen sich mehr und mehr auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter ein. Sei es eine gesteigerte Work-Life-Balance oder einfach eine flexiblere Handhabung der Arbeitszeit - Sie als Betriebsrat müssen sich hier rechtssicher über das Parkett bewegen können.
Informieren Sie sich daher über sämtliche flexible Möglichkeiten, die die Gestaltung eines attraktiven Arbeitsplatzes mit sich bringt, damit Sie Ihren Kollegen dann bei der Beratung und Umsetzung unterstützend zur Seite stehen können:
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Mitwirkung bei Teilzeit, Befristung, ausländischen Mitarbeitern u.v.m.
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Gerade bei den mittlerweile gängigen flexiblen Beschäftigungsverhältnissen muss der Betriebsrat seine Mitwirkungsrechte kennen − nicht nur bei Befristung und Teilzeit. Wir unterstützen Sie gerne.
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Ein aktuelles Thema: |
Das qualifizierte Zeugnis entspricht nicht dem gesetzlichen Anspruch. Der/Die Mitarbeiter/in ist nicht mit der Beurteilung einverstanden. Hier kommt der Betriebsrat ins Spiel. Vermitteln Sie und erarbeiten Sie mit dem Arbeitgeber konstruktive Vorschläge. |
Bevor der Streit vor Gericht landet » |
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