Ausgabe 10/2015: »Ganz eindeutig - mit ein paar Ausnahmen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
während bei 'regulären Arbeitnehmern' die Sachlage bezüglich der Vergütung glasklar ist, gestaltet sich diese bei Praktikanten, Probearbeitern und 450-Euro-Kräften etwas schwieriger. Eigentlich sollte mit dem Mindeslohn alles geklärt sein, doch gerade bei genannten Personengruppen gibt es einiges zu beachten.
Zudem stellt sich die Frage, was genau zum Mindestlohn zählt: Überstunden- und Schichtzulagen? Weihnachts- und Urlaubsgeld? Provisionen und Sachbezüge?
Damit Sie nicht ins Rudern geraten, wenn ein Kollege Sie um Rat fragt, ist es gut, sich vorher rundum informieren zu lassen, um für eine gerechte Entlohnung für alle zu sorgen:
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