Ausgabe 22/2013: »Betriebsrat vs. Arbeitgeber - wer schafft den Kompromiss?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
um die Taschenkontrolle würfeln? – Tatsächlich ein Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
In einem Modeunternehmen in Frankfurt wollte der Arbeitgeber die Taschen seiner Mitarbeiter kontrollieren – der Betriebsrat legte sein Veto ein: Taschenkontrolle darf nur bei Verdacht oder nach dem Zufallsprinzip erfolgen.
Das Unternehmen hat längst eine Betriebsvereinbarung eingeführt, sodass das Würfeln nicht mehr nötig ist. Doch dazu brauchte es den Betriebsrat, der sich engagiert hat und so für beide Seiten an einer Lösung mitgewirkt hat. Auch Sie können etwas tun:
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