Ausgabe 16/2012: »Private E-Mails am Arbeitsplatz: Wann gelten diese als Unternehmenseigentum?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die elektronische Post hat den klassischen Briefverkehr revolutioniert. Doch da die E-Mail noch gar nicht so alt ist, gibt es immer noch einige rechtliche Grauzonen zum elektronischen Schriftwechsel.
Vor allem im Bereich des Datenschutzes: So hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel vor einiger Zeit zu entschieden, ob und, wenn ja, wann private E-Mails am Arbeitsplatz Privat- oder Unternehmenseigentum sind. Die Richter legten fest, dass beim Abspeichern der E-Mails auf dem Server des Unternehmens diese auch in Unternehmenseigentum übergehen (19.05.2009 - Az.: 6 A 2672/08). Somit stellt eine Kontrolle oder Weitergabe dieser Daten an Behörden zwecks Strafverfolgung keinen Bruch des Postgeheimnisses dar.
Für Klarheit sorgte dieses Urteil aber offensichtlich nicht. Immer noch herrscht sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern Unsicherheit über das, was erlaubt ist und was nicht. Wie es deutsche Unternehmen mit der privaten E-Mail-Korrespondenz im Büro halten, lesen Sie in unserem Thema der Woche. Und wenn Sie sich hierzu und zu weiteren datenschutzrechtlichen Fragen fachkundig informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unser aktuelles Seminar für Betriebsräte:
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Wir wünschen Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Lektüre!
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