Ausgabe 42/2015: »HOAI: EU vs. Deutschland ++ Regelungen zum Bauvertragsrecht ++ Video des Monats«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der rechtliche Zweikampf EU-Kommission vs. Deutschland zum Thema Dienstleistungsrichtlinie und Mindestpreise ist in vollem Gange (wir berichteten). Für Architekten und Ingenieure ist das interessant, weil damit die HOAI auf dem Spiel steht – jetzt hat sich das Bundesbauministerium zum Thema geäußert. Mehr dazu heute im Newsletter.
Längst entschieden ist eine andere rechtliche Frage: die der Brandschutzhaftung. Dafür muss es nicht einmal brennen. Mängel in der Ausführung der Brandschutzplanung fallen auf die Architekten zurück; die einschlägigen BGH-Urteile zu den Haftungsfragen lassen da wenig Spielraum.
Spielraum gibt es jedoch beim entsprechenden Fachwissen. Unser Experte stellt Ihnen praxisnah dar, wie Sie die brandschutzrechtlichen Nachweise erbringen und ein ganzheitlich effizientes Brandschutzkonzept, das den Anforderungen an den Nachweis in den bauaufsichtlichen (Genehmigungs-)Verfahren bei Regel- und Sonderbauten entspricht, erstellen bzw. erstellen lassen:
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So werden Sie nie wieder in Haftungfallen tappen » |
So vermeiden Sie Mängeln und Schäden im Rahmen der Bauleitung: | |
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Bauüberwachung von Rohbau-, Dacharbeiten, Bauwerksabdichtungen und Fassaden |
»Besonders gut waren die Praxisbeispiele, sehr anschaulich!«
(Teilnehmerin Jenny Wedler, Akelius GmbH) |
»Absolut empfehlenswert!«
(Teilnehmer Matthias Rothe, BAU WERK Dresden Projektentwicklung) |
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