Ausgabe 52/2017: »Ein Grund zum Feiern ...«
Ausgabe 52/2017: »Ein Grund zum Feiern ...«
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie die Feiertage gut überstanden und sind bereit, ins neue Jahr zu starten? Gründe zum Feiern bietet der kommende Jahreswechsel viele: zum einen können Sie von zahlreichen Steueränderungen in 2018 profitieren und so mehr für sich herausholen. Aber da geht noch mehr!
Denn zum anderen können Sie mit unserem Seminar zur steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer/innen lernen, wie Sie rechtssicher die Problemzonen zwischen geldwerten Vorteilen, Arbeitslohn, Aufmerksamkeiten, Bewirtung navigieren können. Denn hier ist viel Feingefühl und tiefgreifendes Fachwissen gefordert.
Aber einmal gemeistert und aktuell informiert werden Sie in der Lage sein, auch diesen Bereich lohn- und umsatzsteuerrechtlich sicher und gewinnbringend für Ihr Unternehmen zu behandeln. Melden Sie sich jetzt an und legen Sie so den Grundstein für ein erfolgreiches neues Jahr.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!
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