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Dashöfer

Ist bei der jetzigen Jahresabschlusserstellung (per 31.12.2019) bereits die Corona-Krise bilanziell zu berücksichtigen? Was passiert bei verspäteter Offenlegung?

17.06.2020  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Bilanzielle Konsequenzen ergeben sich nur, wenn wegen der globalen Ausbreitung des Corona-Virus bereits bis zum 31. Dezember 2019 Auswirkungen entstanden sind (sog. Wert erhellende Tatsachen), z. B. außerplanmäßige Abschreibungen oder die Rückstellungsbildung.

Der BFH, wie auch die handelsrechtliche Kommentierung, sieht als „wertaufhellend" nur solche Umstände an, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der [...]

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