Ausgabe 29/2020: »Endlich wieder zurück in den Betrieb!«
Ausgabe 29/2020: »Endlich wieder zurück in den Betrieb!«
Sehr geehrte Damen und Herren,
einige Mitarbeiter*innen freuen sich, wieder aus dem Homeoffice in den Betrieb zurückzukehren. Einige möchten ihre Homeoffice-Zeit lieber verlängern. Doch egal für welche Rückkehrmaßnahmen sich der Arbeitgeber entscheidet, der Betriebsrat muss mitbestimmen. Ansonsten kann der Betriebsrat die Maßnahmen des Arbeitgebers mit einer einstweiligen Verfügung stoppen.
Aufgrund von Corona stehen Betriebe zurzeit ganz besonderen Herausforderungen in Sachen Sicherheit und Hygiene gegenüber. Der Arbeitgeber hat hier im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu handeln. Bei Verstößen können Sanktionen drohen sowie Haftungsansprüche. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber und Betriebsrat in dieser Situation an einem Strang ziehen, um die besten Regelungen für die Rückkehr in den Betrieb für Unternehmen und Mitarbeiter*innen zu finden.
In unserem Online-Seminar zeigt Ihnen unser Experte, wie die Rückkehr in den Betrieb rechtskonform durchgeführt werden kann, um Fehler und teure Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden. Melden Sie sich noch heute für den 20.07.2020 an und nehmen Sie ganz bequem vom Homeoffice oder Arbeitsplatz aus teil.
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Corona und Rückkehr im Betrieb: Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und Vorgesetzten |
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Ihre Betriebsrat-spezial-Redaktion
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