Ausgabe 26/2019: »Kein Recht darauf? Mitbestimmung im Arbeitskampf«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
um 1159 v. Chr. im alten Ägypten: Die Arbeiter in der Stadt Theben legen ihre Werkzeuge beiseite und weigern sich, weiter an den Gräbern der Könige zu arbeiten. Seit Tagen haben sie nichts zu essen bekommen. Ein paar tausend Jahre und viele Streiks später gibt es Betriebsräte und eine moderne Streikkultur inklusive rechtlicher Vorgaben. Was die Frage aufwirft: Was dürfen Sie eigentlich während eines Streiks tun und was definitiv nicht? Erfahren Sie mehr in unserem "Thema der Woche".
Was würden Sie tun, wenn Ihnen andere Betriebsratsmitglieder auf die Nerven gingen? Meistens löst man das Problem diplomatisch – doch nicht so eine Arbeitgeberin in Gießen, die ganz andere Methodenaufzog. Ähnlich ausgefallen ging es in Baden-Württemberg zu. Wo andere Menschen einfach fragen, nutzte ein Polizist sein Amt, um mittels Kfz-Kennzeichen die Telefonnummer einer Bekannten zur privaten Kontaktaufnahme zu ermitteln. Ein klarer Verstoß gegen die DSGVO, der nun geahndet wurde.
Dieser Verstoß war offensichtlich – andere geschehen schnell aus Versehen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und bilden Sie sich im Seminar "Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung für Betriebsräte" gezielt weiter – noch bis Freitag mit 111,- Euro Rabatt!*
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→ Was hat es mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ auf sich? → Was regelt die EU-Datenschutz-Grundverordnung zum Thema „Profiling“? → Privacy Shield statt Safe Harbor? |
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Ihre Betriebsrat-spezial-Redaktion
*So funktioniert der Rabatt: Melden Sie sich oder Ihre Kolleg*innen bis einschließlich 28.06.2019 zu einem Präsenz-Seminar oder -Lehrgang an. Mit dem Rabatt-Code WQB6A sparen Sie so 111 € pro Teilnehmer und Seminar. Der Rabatt ist nicht rückwirkend anwendbar oder mit anderen Aktionen kombinierbar und gilt nur für Seminare bis zum 10.09.2019.
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