Ausgabe 22/2019: »Social Media, Heidi Klum, EuGH-Urteil und was der Betriebsrat damit zu tun hat«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
letzte Woche lief das Finale von "Germanys Next Topmodel" – und trotz aller geteilten Meinungen über sie und ihre Sendung war Heidi Klum wieder ungeteilte Aufmerksamkeit sicher. Das ehemalige Topmodel weiß eben, welche PR-Trommeln sie rühren muss.
Damit Sie die Belegschaft genauso gut erreichen, haben wir das Wichtigste zum Thema Öffentlichkeitsarbeit zusammengefasst – und das ganz ohne großes Tamtam. Apropos Öffentlichkeit: Auch über Ihre Mitbestimmungsrechte bei Social Media Accounts des Unternehmens können Sie sich in diesem Newsletter informieren. Und unter "Arbeitsrecht aktuell" finden Sie zwei aktuelle Rechtsprechungen zu den Themen Tätowierungen als Eignungsmangel und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Außerdem haben wir für Sie alles Wesentliche zum Arbeitszeiten-Urteil des EuGH zusammen gefasst.
Ob EuGH-Urteil, Social Media oder Öffentlichkeitsarbeit: Alles hat mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt zu tun. Ein wesentlicher Faktor ist hier die Digitalisierung. Das stellt den Betriebsrat vor ganz besondere Anforderungen. Unser Seminar Betriebsratsarbeit in Zeiten der Digitalisierung mit Jean-Martin Jünger hilft Ihnen deshalb dabei, auf den aktuellsten Stand zu kommen.
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→ Gefährdungsbeurteilung zur Digitalisierung im Unternehmen → Arbeitsüberwachung und Datenschutz: der gläserne Mitarbeiter → Flexibles Arbeiten vs. gesetzliche Grundlagen |
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