Ausgabe 16/2016: »Ein Welt zwischen 'gut' und 'befriedigend'«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wechselt ein Arbeitnehmer die Abteilung oder gar das Unternehmen, hat er Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es kann allerdings vorkommen, dass es auf Grund einer vorhergegangenen Konfliktsituation zu einer eher ungünstigen Beurteilung des Arbeitnehmers kommt.
Als Betriebsratsmitglied erfahren Sie an nur einem Tag alles, was sie über Arbeitszeugnisse wissen müssen, um Ihre Kollegen kompetent beraten zu können und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber als Vermittler aufzutreten:
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Wenn die Kollegen nicht mit ihrer Beurteilung im Zeugnis einverstanden sind, kommt der Betriebsrat ins Spiel. Analysieren Sie den Text, damit Sie zwischen den Parteien vermitteln können. Nur so erarbeiten Sie mit dem Arbeitgeber konstruktive Vorschläge.
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