Ausgabe 36/2015: »Auf Form und Inhalt kommt es an«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
über jeder Sitzung des Betriebsrates schwebt § 34 BetrVG. Dieser regelt ausführlich, dass über jede Sitzung eine Niederschrift anzufertigen ist und wie diese auszusehen hat.
Rein informative, mehr oder weniger formlose Protokolle gibt es hier nicht – und das ist auch gut so. Denn die normierte Mitschrift Ihrer Sitzung stellt eine Urkunde dar, die gefasste Beschlüsse festhält und Grundlage für Betriebsvereinbarungen sein kann.
Dementsprechend zahlreich sind die rechtlichen Anforderungen an Ihre Protokolle. Schließlich sollen sie langfristig Bestand haben. Informieren Sie sich deshalb jetzt im Seminar "Protokollführung für Betriebsräte" über die richtige Form, mögliche Protokollarten und guten Stil:
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