Ausgabe 22/2014: »Auf die Gesundheit ...«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Wochen ausfällt, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen - genauer gesagt, ist er zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet.
Damit es dann keine Unsicherheiten bei einer möglichen Kündigung gibt oder über Verantwortlichkeiten gestritten wird, ist es ratsam, sich abzusichern, bevor es zu spät ist.
In unseren beiden Seminaren erhalten Sie einen umfassenden Einblick über die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und erfahren, wer wofür zuständig ist und welche Aufgaben der Disability Manager wie erfüllen muss:
AnzeigeDas betriebliche Eingliederungsmanagement |
Krankheitsbedingte Kündigung +++Der Disability Manager |
Erfahren Sie alles über die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und was genau der Disability Manager tun sollte. |
Das etriebliche Eingliederungsmanagement »
Der Disability Manager » |
3-tägiges Praxis-Seminar:
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats » |
Eintägiges Praxis-Seminar: |
Erfahren Sie als Betriebsratsmitglied, wie Sie psychische Belastungen der Arbeitnehmer erkennen und ihnen entgegenwirken können. |
Anzeichen erkennen & bekämpfen » |
3-tägiges Praxis-Seminar:
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats » |
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3-tägiges Praxis-Seminar:
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats » |