Ausgabe 12/2011: »Mit der Abfindung nicht abgefunden«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
bekommt ein Arbeitnehmer eine Kündigung, ist das immer eine schwierige Situation. Steht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt einer Kündigung bereits am Ende seines Arbeitslebens, kann dies für ihn bedeuten, dass er bis zum Eintritt ins Rentenalter keine adäquate Anstellung mehr findet. Ein angemessener finanzieller Ausgleich z. B. im Rahmen einer Sozialplanabfindung soll dann zumindest die wirtschaftlichen Folgen des Arbeitsplatzverlustes mildern.Das Seminar wendet sich an Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter, die sich über die neuste Rechtsprechung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht informieren möchten. |
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