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Betriebsrat spezial

Ausgabe 46/2010: »Mehr Zeit, mehr Zufriedenheit, mehr Betriebsrat«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Betriebsrat ist alles besser:

Familie und Beruf lassen sich besser vereinbaren. Das Vorhandensein eines Betriebsrates steigert die Wahrscheinlichkeit um 16 Prozent, dass flexible Arbeitszeitregelungen in einem Unternehmen vorhanden sind. Um fast 12 Prozent ist es wahrscheinlicher, dass es Regelungen zur Elternzeit gibt.*

Die Arbeitszeiten sind niedriger. Im Schnitt werden in Betrieben ohne Betriebsräte 41,3 Stunden gearbeitet - in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung dagegen nur 39, 4.

Da wundert es nicht, dass Beschäftigte Betrieben mit Betriebsrat in der Regel länger "treu" bleiben. Bis zu 36 Prozent weniger freiwillige Kündigungen sind hier gegenüber Unternehmen ohne Betriebsrat zu verzeichnen.

Damit Sie diese Erfolgsgeschichte in Ihrem Betrieb konsequent weiterschreiben können, müssen Sie gut aufgestellt sein. Hier werden Sie dabei praxisnah unterstützt:

Online-Seminar:
Die Geschäftsführung des Betriebsrates


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Eine interessante Lektüre des Betriebsrat spezial-Newsletters wünscht Ihnen
Ihre Betriebsrat spezial-Redaktion

* Alle Zahlen sind von der Hans Böckler Stiftung

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Überstundenabgeltung und AGB-Kontrolle in Arbeitsverträgen

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LAG Düsseldorf vom 11.07.2008 - 9 Sa 1958/07 und LArbG Berlin-Brandenburg vom 03.06.2010 - 15 Sa 166/10 ... zum Artikel

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Damit Sie richtig loslegen können

Die Mitwirkungsrechte und Die Praxis der Betriebsratsarbeit für neu gewählte Betriebsräte
Aufgaben, Rechte und Pflichten


Anhand von zahlreichen Praxisfällen wird Ihnen die umfangreiche und facettenreiche Betriebsratsarbeit erläutert!
Aus dem Programm :

Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts

Aufgaben des Betriebsrates

Rechte und Pflichten des Betriebsrates

Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Überblick

Informieren Sie sich hier »

Betriebsverfassung aktuell

Tarifvertragliche Öffnung für betriebliche Bündnisse für Arbeit

— none . Quelle: none
Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Oktober 2010 – Aktenzeichen 4 AZR 105/09 – zur Frage der Zustimmungsverpflichtung einer Gewerkschaft zu einer von einem Tarifvertrag abweichenden Betriebsvereinbarung bei Vorliegen einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel für betriebliche Bündnisse für Arbeit ... zum Artikel

Zutrittsrecht eines Betriebsratsmitglieds zum Betrieb nach ausgesprochenem Hausverbot

— none . Quelle: none
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Arbeitgeber Hausverbote gegenüber Betriebsratsmitgliedern aussprechen. Im Extremfall mag dies gerechtfertigt sein. Im Regelfall jedoch ist dies unzulässig und stellt eine mitunter strafbare Behinderung des Betriebsrats dar. Betroffene Betriebsratsmitglieder sollten sich dagegen wehren. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts trägt der Arbeitgeber, § 40 Abs. 1 BetrVG. ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Anhörung bei Verdachtskündigung

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Verdachtskündigungen "trendy"? ... zum Artikel

Tabelle


Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Arbeitszeitregelungen, Urlaubsgewährung, Lohngestaltung und Leistungsüberwachung
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Mitgestaltung der Altersteilzeitregelungen durch den Betriebsrat
Praktische Handlungsempfehlungen - Wie Sie Ihre Kollegen gut beraten und ihnen ihr persönliches Altersteilzeit-Modell berechnen.
Informieren Sie sich hier »

Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan
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Spruch der Woche

Frosch mit Laster

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