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Verbraucherschutz für private Bauherren: Pro

12.11.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V..

Stellungnahme des BSB zum Entwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung (Referentenentwurf)

Der BSB würdigt in seiner Stellungnahme den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterbreiteten "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung" als einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts.

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Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligten, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte.

"Die vorgesehenen Gesetzesänderungen", so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB "berühren unmittelbar Verbraucherinteressen privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbauten, bei Modernisierung und Sanierung, bei Instandhaltung und Instandsetzung sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum repräsentieren eine bedeutende Verbrauchergruppe mit einem großem wirtschaftlichen Engagement, deren Interessen wirksamer geschützt werden müssen."

Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verbraucherschutzregelungen wird konsequent die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen weiter auszubauen und besonders die Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht zu stärken. Der Gesetzentwurf berücksichtigt wesentliche Forderungen der Verbraucherverbände. Deshalb werden in der Stellungnahme des BSB die im Referentenentwurf enthaltenen Verbraucherschutzregelungen aus Verbrauchersicht ausdrücklich unterstützt.

Die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht entspricht einer langjährigen Forderung der Verbraucherverbände und ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Markttransparenz. Nur wenn der Vertragsgegenstand vollständig und konkret beschrieben ist werden für Verbraucher ausreichende Möglichkeiten für die Vergleichbarkeit von Angeboten und für die vertragliche Entscheidung geboten. Das führt zu mehr Vertragssicherheit und mindert das Kosten- und Preisrisiko. Erstmals ist ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bauverträgen mit Verbrauchern vorgesehen. Nach Ansicht des BSB ist dies ein unverzichtbares Instrument, um Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen zu schützen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Bauzeit, zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen an die privaten Bauherren stärken insgesamt die Position der Verbraucher und mindern deren rechtliche und wirtschaftliche Risiken.

Der BSB vertritt den Standpunkt, dass in den Gesetzentwurf weitere Verbraucherschutzregelungen - besonders zu den Mängelrechten, zum Sonderkündigungsrecht bei Firmeninsolvenzen und zu Gewährleistungssicherheiten aufgenommen werden sollten.

"Der Gesetzentwurf ", erklärt Mauel, "bietet mit den enthaltenen Verbraucherschutzregelungen dem Gesetzgeber die große Chance, das mit dem Koalitionsvertrag gegebene Wort zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht einzulösen".

Der BSB ist bereit, sich im Interesse der Verbraucher aktiv am weiteren Gesetzesdialog zu beteiligen. Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme zum Gesetzentwurf steht auf dem Internetportal des BSB unter www.bsb-ev.de zur Verfügung.

 

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