13.05.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Der Wenigerverdienende hat dabei die schlechteren Karten. Eine äußerst seltene Steuerklassenkombination ist die Variante 5/3. Der Wenigerverdienende wird dadurch bessergestellt. Ein Akt der Liebe? Auf jeden Fall eine Möglichkeit, in der Ehe ausgewogene Gehälter zu schaffen und den Gender Pay Gap zumindest in der Partnerschaft zu reduzieren.
Bei der altherkömmlichen Steuerklassenkombination 3/5 wird der Besserverdienende anteilsmäßig geringer besteuert und bekommt so mehr Netto aufs Konto. Im Gegenzug lässt sich der Wenigerverdienende anteilsmäßig höher besteuern. Die Person, die ohnehin das geringere Einkommen hat, verzichtet zugunsten des gemeinsamen Einkommens auf einen Teil von ihrem Netto.
Werden die Steuerklassen getauscht, entscheidet sich der Besserverdienende für die Steuerklasse 5 und nimmt somit die höhere Besteuerung in Kauf. Dem Partner mit dem geringeren Einkommen wird somit die Steuerklasse 3 überlassen. Das bedeutet, dass die Person, die weniger Einkommen erwirtschaftet, anteilsmäßig in der Ehe oder Partnerschaft geringer besteuert wird. So bleibt diesem Partner mehr von seinem Einkommen. Der Besserverdienende verzichtet hingegen solidarisch auf einen Teil seines monatlichen Einkommens.
Ein katholisches Ehepaar lebt in Bayern und hat noch keine Kinder. Die Ehefrau hat ein monatliches Brutto von 3.000 Euro, der Ehemann verdient 4.500 brutto im Monat. Mit der Steuerklassenverteilung 3/5 hätte er ein monatliches Netto von 3.224 Euro und sie 1.732 Euro. Der Gehaltsunterschied wird also verstärkt. Durch das Vertauschen der Steuerklassen bekommt sie in Steuerklasse 3 nun 2.305 Euro auf ihr Konto. Er bekommt mit 2.322 Euro monatlich annähernd gleich viel auf sein Konto. Der ursprüngliche Gehaltsunterschied wird unterjährig ausgeglichen. Das könnte sich auf die Partnerschaft positiv auswirken, weil keiner von beiden monetär bessergestellt ist.
Allerdings ist die Wahl der Steuerklassen nur eine monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt. Dadurch kann lediglich die monatliche Höhe und Aufteilung der Gehälter beeinflusst werden. Die exakte Steuerlast wird mit der Jahreslohnsteuererklärung festgestellt. Daher ist bei den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 5/3, wie hier im Beispiel, eine Steuererklärung verpflichtend. Durch den unterjährigen Verzicht auf mehr Geld in Steuerklasse 5 sammelt sich quasi ein Guthaben beim Finanzamt an. Mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr kommt es so üblicherweise zu einer saftigen Steuererstattung. Diese kann das Ehepaar z.B. für ihren Jahresurlaub oder größere Anschaffungen nutzen.
Einen weiteren positiven Effekt kann diese Kombination für die künftige Familienplanung mit sich bringen. Haben die Ehepartner schon länger vor einer Schwangerschaft diese Kombination gewählt, bekommen sie durch das höhere Netto der Frau ein höheres Elterngeld. Denn das Elterngeld wird am Nettogehalt der vergangenen 12 Monate bemessen. Ein kurzfristiger Steuerklassenwechsel vor der Geburt bringt übrigens nichts! Denn das höhere Netto wird nur berücksichtigt, wenn der Antrag auf Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt gestellt wurde. Ansonsten wird die Steuerklasse zwar geändert, aber die Elterngeldstelle zieht das bisherige geringere Netto zur Berechnung heran. Hier ist eine längerfristige Planung vorteilhaft.
Vorneweg: Es gibt keine richtige oder falsche Steuerklassenkombination! Es ist immer eine individuelle Entscheidung der Ehepartner. Jedes Paar hat andere Vorlieben und setzt seine persönlichen Prioritäten. Die einen möchten Steuergerechtigkeit durch das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 und keine Differenzen zum Schluss. Andere wiederum möchten ihr monatliches Netto optimieren, um monatliche Verpflichtungen besser zu begleichen und riskieren dafür eine Nachzahlung, wenn in der Steuererklärung nicht viel abzusetzen ist. Wieder andere schwören auf die seltene Kombination 5/3, weil sie finanzielle Ungleichheiten durch die Steuerklassenwahl bereinigen und eine finanzielle Gleichstellung in der Ehe erreichen möchten.
„Ähnliche Gehälter sind allerdings nur mit einer Einkommensverteilung wie im Beispiel möglich. Dies muss man einschränkend festhalten“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Verdient Partner A 2.000 Euro und Partner B 5.000 Euro im Monat, ist durch die Steuerklassenwahl 5/3 kein annähernd gleich hohes Netto erreichbar. Dies funktioniert nur, wenn die Gehälter nicht zu stark auseinanderklaffen.
Bild: Kindel Media (Pexels, Pexels Lizenz)
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