08.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Das bedeutet: an jedem zweiten Arbeitstag gab es einen Pitch. Das ist das Ergebnis einer Befragung von mehr als 300 Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Dabei gilt: Je größer das Startup, desto häufiger wird gepitcht. So kommen Startups mit 1 bis 3 Mitarbeitern durchschnittlich auf 44 Pitches im Jahr 2018, bei 4 bis 9 Mitarbeitern sind es 75 Pitches, bei 10 bis 19 Mitarbeitern 103 Pitches und größere Startups mit 20 oder mehr Mitarbeitern pitchen 260-mal im Jahr und damit im Schnitt einmal pro Arbeitstag. „Startup-Gründer müssen nicht nur eine innovative Geschäftsidee haben, auf modernste Technologien setzen und die richtigen Mitarbeiter finden, sie müssen sich und ihr Startup auch praktisch jeden Tag verkaufen“, sagt Jenny Boldt, Leiterin Startups beim Bitkom.
Am häufigsten pitchen Startups vor potenziellen Kunden (77-mal pro Jahr). Mit deutlichem Abstand folgen Investoren-Pitches (21-mal) und Pitches vor potenziellen Geschäftspartner (17-mal). Im Schnitt 2-mal pro Jahr wird vor Wettbewerbs-Jurys gepitcht, 4-mal jährlich finden sonstige Pitches statt. Große Unterschiede zwischen kleinen und großen Startups gibt es vor allem mit Blick auf die Pitches vor potenziellen Kunden und Geschäftspartnern sowie Investoren.
Während kleine Startups mit 1 bis 3 Mitarbeitern nur auf 29 Pitches vor Kunden kommen, sind es bei großen Startups mit 20 oder mehr Mitarbeitern 206 Pitches. Kleinere Startups pitchen durchschnittlich 7-mal pro Jahr vor Geschäftspartnern und sogar nur 3-mal vor Investoren, große Startups präsentieren sich dagegen 29-mal im Jahr vor möglichen Geschäftspartnern und 17-mal vor Investoren.
rundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 321 IT- und Internet-Startups in Deutschland befragt. Die Fragestellung lautete „Wie oft habt ihr euer Startup vor den folgenden Personengruppen im Jahr 2018 pepitcht?“
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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