15.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Damit der administrative Aufwand für Steuerzahlende und Finanzbeamte reduziert wird, gibt es Umzugskostenpauschalen. Diese wurden zum 1. März 2024 leicht erhöht. „Höhere Kosten können dennoch geltend gemacht werden. Allerdings sind dafür Nachweise erforderlich“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, der als Interviewpartner zur Verfügung stand.
Tipps aus der Praxis für die Praxis
Auf den ersten Blick klar berufsbedingt sind der erste Job eines Berufsanfängers, ein freiwilliger Jobwechsel für die Karriereleiter oder die geforderte Versetzung vom Arbeitgeber. Auch die Begründung oder Beendigung eines doppelten Haushalts am Arbeitsort erkennt das Finanzamt an. Was viele nicht wissen, ein beruflich bedingter Umzug kann auch in ein und derselben Stadt getätigt werden. Voraussetzung ist, dass durch den neuen Arbeitsweg insgesamt mehr als eine Stunde Fahrtzeit täglich gewonnen wird. Dies ist in Großstädten wie München oder Berlin z.B. der Fall, wenn in ein anderes Stadtviertel umgezogen wird, um näher am Arbeitsplatz zu wohnen. Auch kann eine berufliche Chance mit der neuen Liebe in einer anderen Stadt verbunden sein. Zwei Fliegen mit einer Klappe, das geht, solange das Hauptmotiv beruflich ist.
Beim derzeitigen Wohnungsnotstand kann die Suche nach einer neuen Bleibe ganz schön nervtötend sein. Gut, dass die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder Treffen mit Vermietern und Maklern mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer steuerlich abgerechnet werden können. Auch die Maklergebühren für Mietwohnungen fallen unter die Werbungskosten.
Eine große finanzielle Belastung verursacht meist das beauftragte Umzugsunternehmen. Alternativ können die Kosten für ein gemietetes Transportfahrzeug steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin können doppelte Mietzahlungen anerkannt werden. Bis zu sechs Monate für die alte Wohnung aufgrund von Kündigungsfristen und bis zu drei Monate für die neue Wohnung, wenn sie noch nicht sofort genutzt werden kann. Diese Ausgaben fallen nicht unter die Umzugskostenpauschalen, sondern können anhand von Rechnungen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Fallen die Kinder umzugsbedingt in ihren schulischen Leistungen zurück, so können die Nachhilfekosten ab dem 1. März 2024 bis zu einer Höhe von 1.286 Euro ebenfalls geltend gemacht werden. Für die großen Ausgaben sind also Einzelnachweise notwendig.
Daneben gibt es viele kleinere Aufwendungen, die durch den Umzug ausgelöst werden. So ist es üblich, dass Umzugshelfern eine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird und sie ein Trinkgeld erhalten. Dafür sind keine Rechnungen und Nachweise nötig. Die Umzugskostenpauschalen sollen diese kleineren Ausgaben abdecken.
So muss man sich bei der Gemeinde gebührenpflichtig ummelden, einen neuen Telefon- und Internetanschluss legen lassen, bei der Post einen Nachsendeauftrag erteilen und gegebenenfalls einen neuen Personalausweis oder ein neues Kfz-Schild fürs Auto beantragen. Der fachmännische Anschluss von Elektrogeräten, Herd und Öfen sowie das Anbringen von Deckenleuchten sind in den Pauschalen inkludiert. Auch die Beschaffung von Vorhangstangen, Rollos oder die Kürzung von Vorhängen sind hier verortet. Weiterhin zählen Schönheitsreparaturen oder Renovierungskosten in der alten Wohnung, wie das Weißeln durch einen Maler dazu.
Übersteigen die getätigten Kosten nachweislich den Pauschbetrag, dürfen die Ausgaben in ihrer tatsächlichen Höhe anstatt der Pauschale in Anspruch genommen werden. Beim Einrichten oder Auflassen eines doppelten Haushalts müssen die tatsächlichen Kosten immer nachgewiesen werden. Die Umzugskostenpauschalen kommen in diesen Fällen nicht zum Einsatz.
Für Berufsanfänger, die gerade erst von zu Hause in die erste eigene Bleibe ausziehen, gilt eine eigene Pauschale. Sie wurde von 177 Euro auf 193 Euro erhöht. Bestand vor dem Umzug schon eigener Hausstand, gelten folgende Pauschalen: Steuerlich Berechtigte können für sich selbst statt 886 Euro nun 964 Euro in die Steuererklärung eintragen. Für jedes weitere Mitglied im Haushalt kommen statt 590 jetzt 643 Euro dazu. Für eine vierköpfige Familie ist insgesamt eine Pauschale in Höhe von 2.893 Euro einzutragen.
Steuerlicher Stichtag für die neuen Pauschalen und die maximalen Nachhilfekosten ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Fällt er auf den 1. März 2024, gelten die höheren Pauschalen, die vom BMF in einem Schreiben am 28. Dezember 2023 veröffentlicht wurden. Für die Monate davor gelten die niedrigeren Werte gemäß dem Schreiben des BMF vom 21. Juli 2021.
Bild: Erda Estremera (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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