15.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Damit der administrative Aufwand für Steuerzahlende und Finanzbeamte reduziert wird, gibt es Umzugskostenpauschalen. Diese wurden zum 1. März 2024 leicht erhöht. „Höhere Kosten können dennoch geltend gemacht werden. Allerdings sind dafür Nachweise erforderlich“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, der als Interviewpartner zur Verfügung stand.
Auf den ersten Blick klar berufsbedingt sind der erste Job eines Berufsanfängers, ein freiwilliger Jobwechsel für die Karriereleiter oder die geforderte Versetzung vom Arbeitgeber. Auch die Begründung oder Beendigung eines doppelten Haushalts am Arbeitsort erkennt das Finanzamt an. Was viele nicht wissen, ein beruflich bedingter Umzug kann auch in ein und derselben Stadt getätigt werden. Voraussetzung ist, dass durch den neuen Arbeitsweg insgesamt mehr als eine Stunde Fahrtzeit täglich gewonnen wird. Dies ist in Großstädten wie München oder Berlin z.B. der Fall, wenn in ein anderes Stadtviertel umgezogen wird, um näher am Arbeitsplatz zu wohnen. Auch kann eine berufliche Chance mit der neuen Liebe in einer anderen Stadt verbunden sein. Zwei Fliegen mit einer Klappe, das geht, solange das Hauptmotiv beruflich ist.
Beim derzeitigen Wohnungsnotstand kann die Suche nach einer neuen Bleibe ganz schön nervtötend sein. Gut, dass die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder Treffen mit Vermietern und Maklern mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer steuerlich abgerechnet werden können. Auch die Maklergebühren für Mietwohnungen fallen unter die Werbungskosten.
Eine große finanzielle Belastung verursacht meist das beauftragte Umzugsunternehmen. Alternativ können die Kosten für ein gemietetes Transportfahrzeug steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin können doppelte Mietzahlungen anerkannt werden. Bis zu sechs Monate für die alte Wohnung aufgrund von Kündigungsfristen und bis zu drei Monate für die neue Wohnung, wenn sie noch nicht sofort genutzt werden kann. Diese Ausgaben fallen nicht unter die Umzugskostenpauschalen, sondern können anhand von Rechnungen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Fallen die Kinder umzugsbedingt in ihren schulischen Leistungen zurück, so können die Nachhilfekosten ab dem 1. März 2024 bis zu einer Höhe von 1.286 Euro ebenfalls geltend gemacht werden. Für die großen Ausgaben sind also Einzelnachweise notwendig.
Daneben gibt es viele kleinere Aufwendungen, die durch den Umzug ausgelöst werden. So ist es üblich, dass Umzugshelfern eine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird und sie ein Trinkgeld erhalten. Dafür sind keine Rechnungen und Nachweise nötig. Die Umzugskostenpauschalen sollen diese kleineren Ausgaben abdecken.
So muss man sich bei der Gemeinde gebührenpflichtig ummelden, einen neuen Telefon- und Internetanschluss legen lassen, bei der Post einen Nachsendeauftrag erteilen und gegebenenfalls einen neuen Personalausweis oder ein neues Kfz-Schild fürs Auto beantragen. Der fachmännische Anschluss von Elektrogeräten, Herd und Öfen sowie das Anbringen von Deckenleuchten sind in den Pauschalen inkludiert. Auch die Beschaffung von Vorhangstangen, Rollos oder die Kürzung von Vorhängen sind hier verortet. Weiterhin zählen Schönheitsreparaturen oder Renovierungskosten in der alten Wohnung, wie das Weißeln durch einen Maler dazu.
Übersteigen die getätigten Kosten nachweislich den Pauschbetrag, dürfen die Ausgaben in ihrer tatsächlichen Höhe anstatt der Pauschale in Anspruch genommen werden. Beim Einrichten oder Auflassen eines doppelten Haushalts müssen die tatsächlichen Kosten immer nachgewiesen werden. Die Umzugskostenpauschalen kommen in diesen Fällen nicht zum Einsatz.
Für Berufsanfänger, die gerade erst von zu Hause in die erste eigene Bleibe ausziehen, gilt eine eigene Pauschale. Sie wurde von 177 Euro auf 193 Euro erhöht. Bestand vor dem Umzug schon eigener Hausstand, gelten folgende Pauschalen: Steuerlich Berechtigte können für sich selbst statt 886 Euro nun 964 Euro in die Steuererklärung eintragen. Für jedes weitere Mitglied im Haushalt kommen statt 590 jetzt 643 Euro dazu. Für eine vierköpfige Familie ist insgesamt eine Pauschale in Höhe von 2.893 Euro einzutragen.
Steuerlicher Stichtag für die neuen Pauschalen und die maximalen Nachhilfekosten ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Fällt er auf den 1. März 2024, gelten die höheren Pauschalen, die vom BMF in einem Schreiben am 28. Dezember 2023 veröffentlicht wurden. Für die Monate davor gelten die niedrigeren Werte gemäß dem Schreiben des BMF vom 21. Juli 2021.
Bild: Erda Estremera (Unsplash, Unsplash Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?