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Rheinland-Pfälzische Datenschutzaufsicht führt Umfrage bei Unternehmen durch

04.08.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Betriebsrat spezial.

In den letzten Tagen und Wochen haben ca. 1.500 rheinland-pfälzische Unternehmen Post von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Privatwirtschaft erhalten. Mit dem Schreiben werden die Unternehmen aufgefordert, Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten zu geben und Angaben über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu machen.

Des Weiteren werden verschiedene Fragen zum Datenschutzbeauftragten gestellt. Unternehmen, die der Auffassung sind, dass sie keine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft, werden aufgefordert, das Verfahrensverzeichnis gem. § 4g BDSG an die Behörde zu übersenden.

Bereits im Anschreiben macht die Aufsichtsbehörde deutlich, dass bei Nichtbeantwortung des Fragebogens ein aufsichtsbehördliches Auskunftsverfahren droht, bei dem weitere Kosten entstehen. Aber auch aus der Beantwortung der Fragen können sich für die jeweiligen Unternehmen bußgeldrelevante Tatbestände ergeben. So ist es denkbar, dass die Behörde Bußgelder verhängt, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist oder wenn bestimmten Angaben zum Datenschutzbeauftragten auf eine im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes unwirksame Bestellung schließen lassen.

Es ist daher dringend zu empfehlen, die Beantwortung des Fragebogens ausschließlich mit rechtlicher Unterstützung vorzunehmen und – sofern vorhanden – den eigenen Datenschutzbeauftragten mit einzubeziehen. Sollten Sie zum Fragebogen oder zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Fragen haben, sprechen Sie uns an. Die Anwälte von TCI Rechtsanwälte Mainz verfügen über langjährige Erfahrung im Datenschutzrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten, die Beratung in datenschutzrechtlichen Fragen oder die rechtliche Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten.

Quelle: TCI Rechtsanwälte Mainz
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