Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne im Baugewerbe

20.10.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Das Bundeskabinett stimmt dem gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011 zu.

Das Bundeskabinett entschied am Mittwoch (19.10.2011) positiv über den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011. Damit kann mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gerechnet werden.

Die neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe soll am 1. Dezember 2011 in Kraft treten, die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst mit Wirkung vom 1. Januar 2012 erhöht werden.

Übersicht: Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1. Januar 2012
Alte Bundesländer:Mindestlohn 1

Mindestlohn 2

11,05 €

13,40 €

Neue Bundesländer:Einheitlicher Mindestlohn10,00 €
Berlin:Mindestlohn 1

Mindestlohn 2

11,05 €

13,25 €

Im Baugewerbe wurde die Entscheidung positiv aufgenommen. Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, sagte: "Erst mit dieser Kabinettsentscheidung findet die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe und die erneut erfolgreiche Schlichtung ihren wirklichen Abschluss." Statt "ruinöser" werde es auch künftig geordnete Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen geben. Größeren Verwerfungen auf dem Bauarbeitsmarkt durch unlautere Wettbewerbsbedingungen werde in bewährter Weise durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne vorgebeugt. "Damit fördern wir zugleich den fairen Wettbewerb im Baugewerbe zwischen allen auf dem Baumarkt tätigen inländischen und ausländischen Baubetrieben."

Zudem sei erneut eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne in den alten und neuen Bundesländern erfolgt. "Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen", so Dupré.

Auch der Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-oec. Andreas Schmieg, äußerte sich erfreut. "Die Entscheidung zeigt, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP verstanden hat, dass die Mindestlöhne in unserer Branche unverzichtbar sind. Angesichts des weiterhin großen Lohngefälles in Europa sind die Bau-Mindestlöhne zwingend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und inländische Bauunternehmen zu schützen."

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Artikel oder zu unserem Newsletter?
Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihre Meinung, Anmerkungen, Fragen oder Kritik hinterlassen.

Verlag Dashöfer GmbH

nach oben
FAQ