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Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessern

09.01.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE.

Die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern an den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, wird in Deutschland immer noch stiefmütterlich behandelt.

Deutsche Arbeitnehmer werden im Vergleich mit ihren ausländischen Kollegen deutlich schlechter behandelt. Das hatten unlängst schon diverse Arbeitgebervertreter in ihrem "Berliner Appell" kritisiert. Nun legt der Berufsverband "Die Führungskräfte – dFK", der rund 25.000 Fach- und Führungskräfte in Deutschland vertritt, mit eigenen Forderungen nach:

Der Betrag von maximal 360 € pro Jahr, den ein Arbeitgeber heute seinem Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung steuer- und sozialabgabenfrei überlassen kann, sei unzureichend, so der dFK. Für die Stärkung der Mitarbeiterbeteiligungskultur in Deutschland müsse dieser Betrag deutlich ausgeweitet werden. "Die Führungskräfte" fordern den Gesetzgeber auf, dabei einen Best-practice-Ansatz auf der Basis internationaler Vergleichszahlen zu verfolgen. Danach müsse der Freibetrag für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung auf mindestens 3.000 € angehoben werden. Ein Betrag, wie er heute z.B. schon in Österreich gilt. Die Förderung dürfe außerdem nicht nur Aktiengesellschaften, sondern müsse auch andere Gesellschaftsformen wie z.B. GmbHs erfassen.

Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ist die vertragliche, in der Regel auf Dauer angelegte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens in dem sie beschäftigt sind. Es ist allgemein anerkannt, dass solche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle Vorteile für die Unternehmen und die Mitarbeiter gleichermaßen bringen. Für die Unternehmen erhöht die Mitarbeiterbeteiligung die finanzielle Stabilität, stärkt die Eigenkapitalquote, verbessert das Rating, macht unabhängiger von Banken, steigert die Liquidität und senkt die Steuer- und Sozialversicherungslast. Kapitalengpässe können besser überbrückt werden, das Unternehmen wird weniger krisenanfällig, Mitarbeiter sind motivierter, die Innovationsfähigkeit steigt. Vorteile für die Mitarbeiter werden darin gesehen, dass sie zum einen mehr Informationen und mehr Mitspracherechte erhalten. Wichtiger noch ist aber, dass sie eine idR. attraktive Möglichkeit haben, ihr privates Vermögen zu vermehren, um damit auch ihre Altersvorsorge zu verbessern. Über ihre Arbeitsleistung haben sie direkten Einfluss auf die Rentabilität der Anlage.

"Die mangelhafte staatliche Förderung verhindert heute, dass wir diese Vorteile in Deutschland ausschöpfen", kritisiert dFK-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt. "Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung hat in Deutschland schon eine gewisse Tradition, wird aber gleichwohl bei der staatlichen Förderung im Vergleich zu anderen Ländern wie ein ungeliebtes Kind behandelt. Allein ein Blick nach Europa zeigt, dass unsere Nachbarn oft ein Vielfaches des deutschen Freibetrages zur Förderung der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung einsetzen. Angesichts einer so erfolgreichen und boomenden Wirtschaft ist diese Ungleichbehandlung deutscher Arbeitnehmer völlig unverständlich. Über Jahre hinweg hat man den Arbeitnehmern eine exzellente Möglichkeit, zur eigenen Altersvorsorge beizutragen, vorenthalten. Deshalb legen wir auch Wert darauf, dass Modelle zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung immer für alle Arbeitnehmer im Unternehmen geöffnet werden müssen", so Goldschmidt weiter.

Die EU-Kommission hat bereits eine Initiative gestartet, um einheitliche Regelungen für die gesamte EU auf diesem Gebiet zu schaffen. Der dFK rät dazu, eine Best-practice-Untersuchung anzustellen, um darauf aufbauend entweder in der EU oder zumindest in Deutschland die besten Bedingungen für die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen zu schaffen. dFK-Vorstand Goldschmidt sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: "Die Schlechterstellung deutscher Arbeitnehmer muss ein Ende haben. Auch eine geschäftsführende Bundesregierung könnte sich bereits um das Thema kümmern. Da muss man gar nicht auf die neue Regierung warten, sondern in den Ministerien schon mal einen Gesetzesentwurf abstimmen. Wer die Sache immer noch auf die lange Bank schieben will, wird sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, die Arbeitnehmer in Deutschland mit Absicht schlechter behandeln zu wollen."




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