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Liebe am Arbeitsplatz als Wechselgrund

21.02.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Betriebsrat spezial.

StepStone Umfrage: Jeder zehnte Deutsche hat aufgrund einer Beziehung im Kollegenkreis schon einmal die Stelle gewechselt

"Und es hat Zoom gemacht!" Bei nahezu jedem vierten Deutschen hat es zwischen Kantine und Kopierer schon einmal gefunkt. www.stepstone.de, eine der größten Online-Jobbörsen in Deutschland, hat 1.300 Fach- und Führungskräfte gefragt, ob sie jemals eine Beziehung mit einem Kollegen eingegangen sind. Das Ergebnis: 23 Prozent der Kandidaten waren bereits im Kollegenkreis liiert, beinahe jeder Zehnte (9 Prozent) hat deswegen sogar schon einmal den Job gewechselt. Der Großteil der Befragten (77 Prozent) hat seinen Partner jenseits seiner Arbeitsstelle kennengelernt.

"Beziehungen unter Kollegen sind grundsätzlich erlaubt. Denn das Verbot einer Partnerschaft würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreifen", sagt Anne Krieger, Manager Human Resources bei der StepStone Deutschland GmbH. Interne Unternehmensrichtlinien, die Liebesbeziehungen untersagen, sind daher rechtlich gesehen nichtig. Führt eine Beziehung allerdings zu Spannungen innerhalb des Betriebes - zum Beispiel durch Bevorzugung eines einzelnen Mitarbeiters -, darf der Arbeitgeber eingreifen. Wünscht ein Mitarbeiter von sich aus einen Teamwechsel, so ergibt sich aus der Beziehung allein kein Anspruch auf Versetzung. Wer mit der neuen Situation nicht zurechtkommt, muss deshalb einen Jobwechsel in Erwägung ziehen.

Die Liebe unter Kollegen ist in den meisten Unternehmen mittlerweile zwar kein Tabu mehr, trotzdem sollten liierte Mitarbeiter einige Regeln beachten. Zurückhaltung ist dabei das oberste Gebot: Ein Flirt sollte erst dann publik gemacht werden, wenn sich eine ernste Beziehung entwickelt. Grundsätzlich sollten keine privaten E-Mails innerhalb der Firma verschickt werden und Paare sollten auch Händchenhalten und Co. im Betrieb unterlassen. Entwickelt sich eine Beziehung zwischen einem Mitarbeiter und dessen Vorgesetztem, empfiehlt es sich, über eine Versetzung oder einen Jobwechsel nachzudenken, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Quelle: StepStone Deutschland GmbH
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