11.07.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Viele Internetnutzer wollen an unterschiedlichen Orten und mit verschiedenen Geräten auf ihre Texte, Präsentationen oder andere Dokumente zugreifen und diese bearbeiten. Eine Lösung sind Office-Programme, die über das Internet bereitgestellt werden, wie zum Beispiel Office 365, Google Docs oder iWork von Apple. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom haben 16 Prozent der Internetnutzer in den letzten 12 Monaten Bürosoftware aus der Cloud für private Zwecke verwendet. „Mit einer Bürosoftware aus der Cloud werden die Nutzer deutlich flexibler, weil sie ihre Dokumente per Internet und mit einem Gerät ihrer Wahl bearbeiten können“, sagt Dr. Mathias Weber, Bereichsleiter IT-Services beim Bitkom. Bei einer Cloud-Software müssen keine umfangreichen Programmpakete auf dem Rechner installiert werden. Stattdessen werden die zentralen Funktionen über das Internet per Browser oder in einer App offline zur Verfügung gestellt. Laut Umfrage verwenden in der Altersgruppe der 14- bis 49-jährigen 18 Prozent der Internetnutzer Office-Programme aus der Cloud. Unter den 50- bis 64-Jährigen sind es 13 Prozent und in der Generation 65-Plus nur 4 Prozent.
Bürosoftware umfasst im Kern Programme für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und für die Erstellung von Präsentationen. Daneben sind meist ein E-Mail-Programm und eine Kalenderfunktion für die Verwaltung von Terminen enthalten. Anders als beim Kauf einer Software-Lizenz zahlen die Nutzer für Cloud-Anwendungen monatliche oder jährliche Abo-Gebühren. Es gibt aber auch kostenlose Angebote. Ein wichtiger Vorteil von Software aus der Cloud sind regelmäßige automatische Updates, so dass die Programme immer auf dem neuesten Stand sind, ohne dass sich der Anwender selbst darum kümmern muss. Das betrifft Sicherheits-Updates oder auch die Einführung neuer Funktionen. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, Dokumente mit anderen Nutzern zu teilen und gemeinsam zu bearbeiten. In der Regel ist in den Office-Anwendungen ein bestimmtes Speichervolumen enthalten. Die Nutzer können in der Cloud ihre Dateien ablegen und an jedem Ort mit Internetzugang darauf zugreifen. Allerdings ist das nur so lange möglich, wie der Dienst auch tatsächlich genutzt und bezahlt wird. Daher sollten wichtige Dokumente regelmäßig auch an anderer Stelle gesichert werden.
Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 809 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
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