18.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Die Mitgliedsunternehmen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes bewerten die Geschäftslage im Wohnungsbau als „gut“. Für den Gewerbebau und den Straßenbau reichen die Urteile weiter von gut bis befriedigend. Damit fällt einzig der öffentliche Hochbau in der Geschäftslagebeurteilung etwas hinter den anderen Bausparten ab.
Die Erwartungen zur Geschäftsentwicklung bleiben auch für die kommenden Monate optimistisch. Dazu hat die unverändert hohe Nachfrage nach Bauleistungen beigetragen. Nur zum öffentlichen Hochbau gibt es Meldungen zu einer rückläufigen Baunachfrage.
Die Bautätigkeit hat gegenüber den Sommermonaten noch einmal angezogen. Die Bauunternehmen haben dazu weiter Beschäftigte eingestellt. Der Beschäftigtenzuwachs fällt dennoch verhalten aus. Insgesamt bleibt die Situation eher von Fachkräftemangel gezeichnet.
Neben einem Beschäftigtenaufbau investieren die Bauunternehmen erheblich in Baugeräte. Diese Anschaffungen dienen mehr und mehr auch der Erweiterung der Betriebskapazitäten.
Die Geräteauslastung hat gegenüber den Sommermonaten noch einmal etwas zugelegt, im Hochbau steigt der Wert von 75 % auf 77 %, im Tiefbau werden nach 75 % im August nun 76 % erreicht.
Die Auftragsbestände werden insgesamt als „groß“ (im Wohnungsbau) bis „ausreichend“ (Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau) beschrieben. Sie erreichen im Hochbau knapp 3,5 Monate (Vormonat 3,7 Monate) und im Tiefbau ca. 3,1 Monate (Vormonat 3,5 Monate).
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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