13.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Apotheken Umschau.
Diese größere Hilfsbereitschaft hat ihre Gründe: "Dänemark hat Anfang der 2000er eine nationale Initiative gestartet und die Laienreanimationsquote vervierfacht. Kinder lernen da in der Grundschule Wiederbelebung. Wir empfehlen seit 2014 Reanimationsunterricht ab der siebten Klasse. Bisher wurde das in Deutschland nur vereinzelt umgesetzt", erklärt Prof. Dr. Bernd Böttiger,Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik Köln, Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes und Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rats für Wiederbelebung, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Um bei einem Notfall nicht ratlos danebenzustehen, gibt es einige Möglichkeiten, um das Wissen aufzufrischen. Verschiedene Einrichtungen und Organisationen bieten Erste-Hilfe-Kurse an, wie sie zum Beispiel vor der Prüfung für den Führerschein besucht werden müssen. In der Gruppe werden verschiedene Notfallsituationen durchgespielt und Erste-Hilfe-Maßnahmen geübt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet auch kürzere Formate von 90 Minuten zur Auffrischung an.
Wer nicht vor Ort teilnehmen möchte, kann auf Online-Angebote zurückgreifen. Auf der Videoplattform Youtube stellen zum Beispiel Kreisverbände des DRK oder die Krankenkasse AOK kurze Videos zu einzelnen Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es von der Techniker Krankenkasse in Kooperation mit dem Deutschen Rat für Wiederbelebung eine Virtual-Reality-App für Smartphones. Die App versetzt ihre Nutzerinnen und Nutzer direkt in eine Notfallsituation. Die digitalen Kanäle haben allerdings einen Nachteil: Das praktische Üben an einer Puppe fehlt.
Eine gute Hilfestellung, um in einer Notsituation handeln zu können, bietet auch die App von DRK und der Hilfsorganisation Malteser. Interaktiv führt sie durch eine Notfallsituation und unterstützt auch beim Absetzen des Notrufs und eine Standortbestimmung über Google Maps.
Bild: Negative Space (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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