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H und M nimmt Auflösungsantrag gegen Betriebsrat zurück

22.08.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Betriebsrat spezial.

H & M hat seinen Antrag, den Betriebsrat der Filiale 680 (Berlin-Friedrichstraße) durch gerichtliche Entscheidung aufzulösen, in der mündlichen Anhörung vor dem Arbeitsgericht Berlin zurückgenommen.

Der Betriebsrat hatte mehrfach seine Zustimmung zur wöchentlichen Personaleinsatzplanung verweigert, weil seiner Auffassung nach zu wenig Personal vorhanden sei. Die betriebliche Einigungsstelle hatte die Zustimmung jeweils ersetzt, weil sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit nur auf das vorhandene Personal beziehe. Der Betriebsrat verweigerte einer weiteren Einsatzplanung gleichwohl wegen einer angeblich unzureichenden Personalausstattung seine Zustimmung. Hierin sah H & M ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betriebsrats und eine grobe Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.

In der mündlichen Anhörung nahm H & M auf Anregung des Gerichts den Auflösungsantrag zurück, nachdem erkennbar geworden war, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien möglich ist. Das Auflösungsverfahren ist damit erledigt.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 34 BV 9857/11
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