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Gesetzliche Einheitsquote ignoriert gravierende Unterschiede

23.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI).

BDI legt Fakten vor zu „Frauen in Führungspositionen“. Feste Vorgaben sind für mittelständische Unternehmen nicht praktikabel.

Anlässlich der laufenden Diskussion um das geplante Gesetz zur Frauenquote fordert der BDI eine praktikable Ausgestaltung der Novelle. Sie betrifft nach den bisherigen Planungen rund 2800 Unternehmen. „Der Politik ist dabei vielfach nicht bewusst, wie sich das geplante Gesetz in der Praxis auswirken wird“, erklärte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

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Wenig bekannt sei die Tatsache, dass in Deutschland mehrheitlich kleine Gremien die Regel seien. Im Bereich der börsennotierten Gesellschaften hätten knapp 60 % der Unternehmen einen dreiköpfigen Aufsichtsrat. Die Vorstände bestünden bei über 80 % aus ein bis drei Personen. „Für solche Kleinstgremien verbietet sich jegliche Mindestvorgabe“, unterstrich Lösch.

„Es stellt sich auch die Frage, welches gleichstellungspolitische Signal sich die Bundesregierung von einer Regulierung in diesem Bereich verspricht.“ Gleiches gelte für die über 500 nach den Leitlinien betroffenen Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. „Für diese mittelständischen Unternehmen steht der Aufwand für Zielsetzungen und Berichtspflichten in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Nutzen.“

Der BDI kritisiert die geplante Einheitsquote von 30 % für große börsennotierte Unternehmen: „Zu recht weisen Gewerkschaften aus einigen Branchen auf Probleme bei der 30-prozentigen Besetzung der Arbeitnehmerbank mit Frauen hin“, sagte Lösch. „Dieselben Umsetzungsprobleme gibt es auch auf Kapitalseite. Die Eigentümer können zwar in gewissem Umfang auf externe Berater und Fachfremde zurückgreifen. Sie brauchen aber im Aufsichtsrat ausreichend Branchenerfahrung, um den Vorstand wirksam kontrollieren zu können.“

Die Vereinbarung zur Chancengleichheit von 2001 sei keineswegs gescheitert – auch nicht im Bereich der Führungspositionen. „Sowohl in Aufsichtsräten als auch in Führungspositionen insgesamt ist der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – in den DAX30-Aufsichtsräten beispielsweise von 12,4 auf 21,5 % in nur vier Jahren“, betonte Lösch. Allerdings arbeiteten rund 45 % der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit – deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt. „Dies zeigt, dass es in Deutschland weiter erhebliche Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt – beispielsweise bei Ganztagsschulen. Die Politik ist nach wie vor gefordert, diese Rahmenbedingungen zu verbessern“, erklärte Lösch.

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