22.07.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Ziel der Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitszeit ist die menschengerechte Gestaltung von Arbeitszeit und Schichtplänen. Dipl.-Psych. Corinna Jaeger vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) erläutert die Hintergründe.
Die Auswirkung einer Belastung ist abhängig von der Art, Intensität und Dauer der Belastung. So ist hohe körperliche Belastung, zum Beispiel das Heben eines schweren Gewichts, in Ordnung, wenn diese temporär ist. Eine Schicht mit hoher Arbeitsbelastung ist zumutbar, wenn diese durch Belastungswechsel beispielsweise mit Hilfe von Job-Rotation optimiert wird, die Schichtlänge an die Arbeitsbelastung angepasst oder durch häufigere kurze Pausen für zeitnahe Erholung gesorgt wird.
Neben der Dauer beeinflussen auch Lage, Verteilung, Dynamik und Planbarkeit der Arbeitszeit deren Auswirkungen auf die Gesundheit und das Sozialleben. Auch diese werden zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit herangezogen. So stellt Nacht- und Schichtarbeit eine besondere Belastungssituation dar, denn
Die Verträglichkeit von Schichtarbeit ist jedoch individuell unterschiedlich. Es geht nicht um das subjektive Empfinden jedes einzelnen Beschäftigten. Deshalb wird anhand der Gefährdungsbeurteilung die objektive psychische Belastung durch Arbeitszeit ermittelt und bewertet.
Um eine Gefährdung durch Nacht- und Schichtarbeit auszuschließen bzw. gering zu halten, sind Schichtpläne gemäß arbeitswissenschaftlicher Empfehlungen zu gestalten. Beispielsweise sollen nur maximal 3 Nachtschichten aufeinander folgen, die Frühschicht sollte nicht vor 6:00 Uhr beginnen und der Ausgleich von Mehrbelastung wie Nachtarbeit oder zusätzliche Schichten sollte durch Freizeit statt Geld erfolgen.
Für die Umsetzung ergonomischer Arbeitszeiten und Schichtpläne sind Arbeitgeber und Betriebsrat verantwortlich. Die Beschäftigten sind dafür verantwortlich durch ihr individuelles Verhalten, z. B. eine gesunde Lebensführung zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beizutragen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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