13.03.2024 — Sarah Hofmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Zerstörung von Wäldern ist eine der größten Bedrohungen für unsere Umwelt und das globale Klima. In den letzten zehn Jahren sind jährlich etwa 4,7 Millionen Hektar durch Abholzung und Naturkatastrophen verloren gegangen. Jedes Jahr werden Millionen Hektar Wald gerodet, um Platz für landwirtschaftliche Flächen, Bergbau und Infrastrukturprojekte zu schaffen. Diese Entwaldung hat verheerende Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Lebensgrundlagen indigener Völker und das Klima. Auch soziale Folgen bleiben nicht aus. Über 1,6 Millionen Menschen weltweit bezeichnen den Wald als ihre direkte Lebensgrundlage und mitunter auch als Nahrungsquelle. Als Arbeitsplatz und Einkommensquelle tragen Wälder in manchen Gebieten der Erde (z. B. in Brasilien) bis zu 80 % des Haushaltseinkommens bei.
Angesichts der alarmierenden Realität ist es von entscheidender Bedeutung, entwaldungsfreie Lieferketten zu etablieren, um die weitere Zerstörung von Wäldern zu stoppen und eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten.
Die Umstellung auf entwaldungsfreie Lieferketten stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen und Hindernisse. Dazu gehören neben den potenziell höheren Kosten für die Beschaffung nachhaltiger Rohstoffe auch rechtliche Unsicherheiten und komplexe Lieferkettenstrukturen. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die notwendigen Ressourcen und Kapazitäten für die Implementierung entwaldungsfreier Praktiken aufzubringen. Darüber hinaus können fehlende Transparenz entlang der Lieferkette und begrenzter Zugang zu Daten die Identifizierung von Risiken und die Überwachung der Einhaltung von Standards erschweren. Trotz dieser Herausforderungen ist es jedoch entscheidend, dass Unternehmen proaktiv handeln, um die Ziele der EUDR zu erreichen.
Unternehmen müssen sich aufgrund der seit Juni 2023 gültigen EUDR mit entwaldungsfreien Lieferketten auseinandersetzen und so der voranschreitenden Entwaldung und Waldschädigung entgegenwirken. Die Verordnung, die ab Dezember 2024 zur Pflicht wird, betrifft Produkte wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und deren Erzeugnisse (> 800 Produktgruppen). Unternehmen müssen sich schon im Laufe dieses Jahres auf die Erfüllung der entsprechenden Pflichten vorbereiten und diese umsetzen. Werden die Anforderungen der EUDR nicht erfüllt, dürfen diese Rohstoffe und Produkte nicht in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden. Das bedeutet, dass die Lieferkette stoppt.
Für Unternehmen bedeutet dies, die Zeit jetzt zu nutzen, um ihr Beschaffungs- und Produktportfolio zu analysieren und eventuelle Schwachstellen aufzudecken. Transparenz und Zugänglichkeit von Daten sind dabei von zentraler Bedeutung, ähnlich wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die Schaffung von Transparenz ermöglicht es Unternehmen nicht nur, die Anforderungen der EUDR zu erfüllen, sondern auch, Risiken und Chancen in ihrer eigenen Lieferkette proaktiv zu identifizieren und ihnen zu begegnen.
Zertifizierungsstandards wie das Forest Stewardship Council (FSC) für Holzprodukte und der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) für Palmöl helfen dabei, entwaldungsfreie Produkte zu identifizieren.
Entwaldungsfreie Lieferketten sind von entscheidender Bedeutung für den Schutz unserer Wälder, der Artenvielfalt und des Klimas. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Rohstoffe und Erzeugnisse ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und die Entwaldung einzudämmen.
Bild: Molly Champion (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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