28.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Taylor Wessing Deutschland.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 AÜG einen Leiharbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden (§ 16 Abs. 2 AÜG). Gemäß § 9 Nr. 1 AÜG sind Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Es wird dann ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer fingiert mit der Folge, dass der Entleiher wie ein Arbeitgeber für Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem Sozialversicherungsrecht des Einsatzgebietes zu bestimmen sind, haftet. Wird ein Arbeitnehmer wie z.B. im vorliegenden Fall aus Polen nach Deutschland zur Arbeit entsandt, gelten nach europäischem Recht für die Dauer der Tätigkeit in Deutschland zum sozialversicherungsrechtlichen Status weiterhin die Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Über die dann anzuwendenden Rechtsvorschriften des Herkunftslandes stellt der dort zuständige Sozialversicherungsträger auf Antrag eine sogenannte A 1-Bescheinigung/Entsendebescheinigung aus.
So auch hier. Eine Gesellschaft nach polnischem Recht hatte Arbeitnehmer zur Arbeit für ein deutsches Unternehmen nach Deutschland entsandt. Entsprechende Entsendebescheinigungen lagen vor. Eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach deutschem Recht besaß das polnische Unternehmen jedoch nicht. Sowohl deutsches Unternehmen als auch polnisches Unternehmen hatten sich wohl auf das Vorliegen der Entsendebescheinigungen als quasi „Einsatzerlaubnis“ verlassen. Die Ordnungsbehörden waren anderer Ansicht und belegten den Geschäftsführer des Einsatzunternehmens wie auch das polnische Arbeitgeberunternehmen mit Bußgeldern. Hiergegen gingen sowohl deutsches als auch polnisches Unternehmen vor. Nachdem das erstinstanzliche Gericht den Geschäftsführer des betreffenden deutschen Unternehmens sowie das polnische Unternehmens (als Nebenbeteiligte) von dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit freigesprochen hatte, legte die Staatsanwaltschaft gegen den freisprechenden Beschluss Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Bamberg ein.
Das Oberlandesgericht Bamberg hielt den Freispruch nicht aufrecht und verwies die Sache an das erstinstanzliche Gericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Es führte aus, dass die erstinstanzliche Entscheidung den inhaltlichen Anforderungen an einen Freispruch nicht genüge, da die den Freispruch begründenden Tatsachen nicht ausreichend bezeichnet werden. Interessant ist die Entscheidung gleichwohl, denn in ihr erläutert das Gericht ausführlich, welche Bindungswirkung einer A 1-Bescheinigung zukommt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird mit der sogenannten Entsendebescheinigung mit bindender Wirkung für deutsche Behörden und Gerichte der sozialversicherungsrechtliche Status festgestellt. Dies ist mittlerweile auch positivrechtlich in Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) 987/2009 normiert. Das heißt, die inhaltliche Richtigkeit der Bescheinigung unterliegt keiner Prüfung durch andere Mitgliedsstaaten. Diese Bindungswirkung erstreckt sich zusätzlich auf Tatsachen, auf deren Grundlage die Bescheinigung ausgestellt wurde. So auch das Oberlandesgericht Bamberg. Allerdings, so weiter wörtlich: “[…] verfolge die Entsendebescheinigung nur den Zweck, die Träger der Mitgliedsstaaten, auf deren Gebiet Arbeitnehmer von einem in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Arbeitgeber entsandt werden, von der Verpflichtung und der Berechtigung zu entheben, die Frage nach dem anwendbaren Recht der „sozialen Sicherheit“ zu beantworten“. Ist der Rechtsschein der A 1-Bescheinigung also nicht beseitigt, können die zuständigen Träger der Sozialversicherungen in Deutschland keine Beiträge zur deutschen Sozialversicherung für den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland einziehen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg hat aber diese Bindungswirkung dann keinen Vorrang mehr, wenn es etwa um die Anwendbarkeit der für die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bußgeldbestimmungen geht. Liegt also eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG vor, d. h. hat der entsendende Arbeitgeber, der Verleiher ist, keine entsprechende Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, so hilft ihm und vor allem dem Entleiher auch die A 1-Bescheinigung nicht.
Eine Entsendebescheinigung hat keine Bindungswirkung für das Arbeitsrecht. Trotz Vorliegens einer solchen Bescheinigung entsteht aufgrund der Fiktion des § 10 AÜG bei Fehlen einer entsprechenden Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ein Arbeitsverhältnis des ausländischen Leiharbeitnehmers mit dem deutschen Entleiher. Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden.
Vorstöße, die Frage der Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen einheitlich für alle Rechtsbereiche zu klären, gab es. Es wird abzuwarten sein, wie der Europäische Gerichtshof diese Situation möglicherweise in Zukunft lösen wird. Unternehmen, die Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland beziehen, sollten sich bis dahin nicht auf eine vorliegende A1-Bescheinigung verlassen, sondern den ausländischen Auftragnehmer um die Vorlage einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AÜG bitten.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 9. August 2016 (3 Ss OWi 494/16)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?