22.07.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V..
Die Studie von DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V. ergibt, dass die Chefs ein ganz überwiegend positives Bild von der Mitbestimmung haben.
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind:
Vor 40 Jahren ist das Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten und regelt seitdem die Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und Konzerne. Über Vor- und Nachteile der Unternehmensmitbestimmung wird bis heute diskutiert, gestritten und geforscht. Was in den Darstellungen fehlt, ist die Sicht der Führungskräfte auf dieses Thema. Diese Lücke schließt die Studie des DFK.
93 % der Führungskräfte in Deutschland halten die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat für sinnvoll und 84 % sind der Meinung, dass sich die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat auch bewährt hat. Bemerkenswert ist, dass auch das Topmanagement, also Vorstände und Geschäftsführer, die positive Bewertung der Mitbestimmung überwiegend teilt. 78 % halten die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat für sinnvoll und für 74 % hat sich diese bewährt.
Immerhin 52 % der Führungskräfte sind der Meinung, dass es sich bei der Mitbestimmung um einen Standortvorteil für Deutschland handelt. 30 % glauben, dass die Mitbestimmung für den Standort Deutschland weder positiv noch negativ sei und für 13 % ist sie sogar ein Standortnachteil. Noch kritischer sehen dies Vorstände und Geschäftsführer. In dieser Gruppe verbinden noch 40 % der Befragten die Mitbestimmung mit einem Standortvorteil, 34 % sehen dies neutral und immerhin ein Viertel des Topmanagements sieht durch die Mitbestimmung sogar eine Gefährdung des heimischen Standorts. „Dass die Mitbestimmung insgesamt deutlich positiver bewertet wird als ihre Auswirkung auf den Standort Deutschland, liegt vermutlich daran, dass die Mitbestimmung immer wieder kritisch kommentiert wird, auch wenn mögliche negative Auswirkungen noch nie wissenschaftlich belegt werden konnten. Hier mag sich bei vielen der Eindruck verfestigt haben, dass diese negativen Kommentare auf mögliche inländische wie ausländische Investoren eine abschreckende Wirkung haben könnten“, erläutert Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Führungskräfteverbandes, dieses Ergebnis.
Große Zustimmung findet es auch, dass nach Mitbestimmungsgesetz in den Aufsichtsräten der Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern einen Sitz im Aufsichtsrat zwingend mit einem Leitenden Angestellten besetzt werden muss. Für 71 % der befragten Führungskräfte hat sich diese Leitendenvertretung im Aufsichtsrat bewährt. 64 % des Topmanagements teilen diese Einschätzung. Dies auch auf kleinere Unternehmen mit bis zu 2.000 Arbeitnehmern auszudehnen, befürworten 64 % der Führungskräfte. Dem würden allerdings nur 38 % der Vorstände und Geschäftsführer folgen.
Die Führungskräfte in Deutschland sehen aber auch Gefahren für die Mitbestimmung deutscher Prägung heraufziehen. So glauben 62 %, dass die Globalisierung unser heutiges Mitbestimmungsmodell gefährden könnte und 47 % erwarten, dass die Mitbestimmungsregelungen innerhalb der Europäischen Union unter Aufgabe der deutschen Mitbestimmungsgesetze vereinheitlicht werden könnten. Ein ähnliches Bild ergibt sich hier bei Vorständen und Geschäftsführern.
„Angesichts dieser Perspektiven ist es dann auch nicht überraschend, dass viele Leitende Angestellte und weitere angestellte Führungskräfte sich dafür aussprechen, die bisher geltenden zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung der Mitbestimmung durch die Möglichkeit zu ersetzen, die Mitbestimmung über Vereinbarungslösungen zu gestalten“, beschreibt DFK-Vorstand Ulrich Goldschmidt ein mögliches Zukunftsszenario für die Unternehmensmitbestimmung. Allerdings sollte eine gesetzliche Regelung – für den Fall des Scheiterns einer Vereinbarung – immer noch als Rückfallposition zur Verfügung stehen. 53 % der Führungskräfte und 63 % des Topmanagements sprechen sich für diese Flexibilisierung der Mitbestimmung aus. Ein Meinungsbild, das die Europäische Kommission freuen dürfte, hat sie doch mit den Mitbestimmungsregelungen für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) den Weg für Vereinbarungslösungen in der Mitbestimmung geöffnet. In der Tat scheint dies das Zukunftsmodell für die Mitbestimmung zu sein.
Führungskräfte und Topmanagement in Deutschland sehen die Mitbestimmung positiv aber nicht ungefährdet. Um die Mitbestimmung zukunftssicher zu machen, wird man auch auf Flexibilität in der Gestaltung der Mitbestimmung setzen müssen.
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