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Deutsche Bauwirtschaft zum Bauvertragsrecht

14.01.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Regelungen zu Aus- und Einbaukosten separat beschließen - Reform des Bauvertragsrechts wird abgelehnt!

„Wir brauchen eine schnelle Regelung zu den sogenannten Aus- und Einbaukosten. Wir fordern daher, die Reform der Aus- und Einbaukosten von der des Bauvertragsrechts abzutrennen und separat zu behandeln. Andernfalls wird die Umsetzung des für die Praxis bedeutsamen Gesetzesvorhabens zu den Aus- und Einbaukosten durch die Verknüpfung mit der umstrittenen Reform des Bauvertragsrechts erheblich verzögert oder droht gar zu scheitern. Dies ist angesichts der praktischen Bedeutung und der wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Bauunternehmen nicht hinnehmbar.“ Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, heute anlässlich der Jahresauftakt-Pressekonferenz der beiden Bauspitzenverbände in Berlin.

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Die Vorschläge zur Reform des Bauvertragsrechts werden von beiden Verbänden abgelehnt, „denn sie lösen Konflikte aus, gehen zu Lasten der Bauunternehmen und erschweren das Bauen in Deutschland ganz erheblich, und das zu einem Zeitpunkt, an dem wir nun wirklich keine Verunsicherung von Investoren, Planern und Bauleuten brauchen können“, so die Begründung.

Besonders zwei Punkte werden kritisiert:

Der erste Punkt betrifft Regelungen zu Abschlagszahlung und Sicherheitsleistung: „Bauunternehmer finanzieren bereits heute erhebliche Summen für Personal, Gerät und Baumaterial vor und tragen zudem das Risiko des Untergangs oder einer Beschädigung des Bauwerks bis zur Abnahme. Und nun sollen ausgerechnet die Abschlagszahlungen, die für die Bauunternehmen und deren Liquidität existentiell wichtig sind, unter erschwerten Bedingungen und gegebenenfalls erst nach langwierigen Beweis- und Gerichtsverfahren geleistet werden“, kritisierten die Präsidenten. Außerdem soll der Unternehmer künftig nur noch für 20 % seines Vergütungsanspruchs Sicherheit verlangen dürfen.

Der zweite Punkt betrifft „Anordnungsrechte“ des Bauherrn, die das Gesetz bislang nicht kennt. „Hier soll der Bauherr nach Vertragsschluss einseitig die vereinbarte Bauleistung und auch Bauzeit einseitig ändern dürfen. Ein solches Prinzip von „Befehl und Gehorsam“ stellt einen massiven Eingriff in die Privatautonomie sowie die Dispositionsfreiheit des Unternehmers dar. Zudem werden der Bauablauf, die Logistik und Planung der Baustelle erheblich erschwert. Zudem fehlt eine klare Regelung zur Preisanpassung sowie zur Streitbeilegung, damit der Unternehmer seine Ansprüche auch zeitnah durchsetzen kann“, so Bauer und Loewenstein.

„Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir gemeinsam mit anderen Verbänden ein ablehnendes Votum zum Bericht der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im Justizministerium abgegeben. Dass nun diese Vorschläge wieder 1:1 auf dem Tisch liegen, lehnen wir mit aller Vehemenz ab und fordern: Zurück auf null“, so die beiden Präsidenten abschließend.

 

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