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Bußgeldfallen im Urlaub – So kommen Autofahrer straffrei durch den Sommer

03.08.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV).

Bußgelder im Sommer: Achtung! Aussteigen im Stau ist verboten, mit Flip-Flops zu fahren hingegen erlaubt. Gerade bei Reisen ins Ausland muss man sich im Vorfeld über Verkehrsbestimmungen informieren, denn oft reichen Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck nicht aus.

Der eigene Pkw ist für viele Menschen ein beliebtes Verkehrsmittel, um in den Urlaub zu fahren. So werden sicher auch in diesem Sommer wieder zahlreiche Deutsche mit dem Auto verreisen. Wer jedoch mit dem eigenen Kfz aufbrechen möchte, egal ob ins Ausland oder innerhalb Deutschlands, kann schnell in eine Bußgeldfalle tappen.

„Besonders im Sommer drohen Verkehrsteilnehmern Bußgelder, die vielen von ihnen nicht bewusst sind“, so Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV).

Aussteigen im Stau
Steht der Verkehr auf der Autobahn, sind häufig Verkehrsteilnehmer zu sehen, die ihr Fahrzeug verlassen und über die Autobahn gehen. Doch aussteigen ist im Stau verboten! Nur zur Unfallsicherung oder während einer Panne ist es erlaubt, das Kfz zu verlassen. Das Verwarnungsgeld, was beim Betreten der Autobahn zu zahlen ist, beträgt jedoch lediglich 10 Euro.

Mit Flip-Flops Auto fahren
Feste Schuhe können bei hohen Temperaturen unangenehm sein. Flip-Flops oder Badelatschen sind bei heißem Wetter hingegen deutlich angenehmer. Doch ist es auch erlaubt, mit solchen Schuhen Auto zu fahren? Tatsächlich steht es nicht unter Strafe mit diesen Strandschuhen ein Kfz zu führen. Im Falle eines Unfalls können Verkehrsteilnehmer aber eine Mitschuld zugesprochen bekommen.

Zigarette aus dem Fahrzeugfenster werfen
Im Sommer eine brennende Zigarette aus dem Autofenster zu werfen, stellt ein hohes Risiko dar. Denn bei hohen Temperaturen sind Wälder und Wiesen häufig sehr trocken. Trifft dann eine brennende Zigarette auf den ausgedörrten Untergrund, kann das einen Waldbrand entfachen. Ist es danach möglich, den Schuldigen zu ermitteln, droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu mehreren Jahren

Doch auch, wenn die Zigarette keinen Brand auslöst, gilt es immer noch als Umweltverschmutzung, diese aus dem Fenster heraus zu entsorgen. Deshalb führt eine unsachgemäß weggeworfene Zigarette je nach Bundesland zu einer Strafe von 5 bis 100 Euro.

Reisen ins Ausland: Das sollten Autofahrer dabei haben
Neben Verbandskasten und Warndreieck gehört in Deutschland auch eine Warnweste zwingend in jedes Kfz. Im Ausland sehen die Regelungen etwas anders aus. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, ist ein Feuerlöscher im Auto verpflichtend. In Spanien gehört sogar eine Ersatzglühlampenbox zum notwendigen Inventar des Fahrzeugs.

Welche Utensilien im Ausland noch ins Fahrzeug gehören sowie ausführliche Informationen über mögliche Bußgelder im Sommer, können Interessierte auf www.bussgeldkatalog.org/reisen nachlesen.


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