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Betriebe haben Mindestlohn bei Neueinstellungen 2014 zum Teil vorweggenommen

22.07.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit.

Auffällig häufig wurde 2014 bei Neueinstellungen ein Stundenlohn von exakt 8,50 Euro vereinbart. Die Arbeitsmarktforscher sehen darin ein Indiz dafür, dass sich Betriebe bereits vor dem Inkrafttreten des Mindestlohns auf diesen eingestellt hatten.

Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei 4,5 Prozent der Neueinstellungen im Jahr 2014 betrug der Stundenlohn exakt 8,50 Euro. Die Lohn­verteilung weist hier eine deutliche Sprungstelle auf.

Die Betriebe zahlten bei acht Prozent der Neueinstellungen im Jahr 2014 weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Überdurchschnittlich häufig trat dies bei den „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ auf – hierunter fallen beispielsweise Sicherheitsberufe und Reinigungsberufe.

„Nicht alle hatten mit dem Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 dann Anspruch auf 8,50 Euro. So gibt es zum Beispiel in einigen Branchen Übergangsregelungen“, erklären die Arbeitsmarktforscher.

Die Studie zeigt zudem, dass bei kleinen Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten der Anteil der Neueinstel­lungen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro im Jahr 2014 deutlich höher war als bei größeren Betrieben.

„Niedrige Löhne kommen in Ostdeutschland deutlich häufiger vor als im Westen. Frauen sind stärker betroffen als Männer und Jüngere mehr als Menschen mittleren Alters. Geringqualifizierte werden öfter im Niedriglohn­bereich eingestellt als besser Qualifizierte“, fassen die Autoren weitere zentrale Ergebnisse ihrer Studie zusammen. Sie beruht auf einer repräsentativen Befragung von mehr als 6.700 Betrieben, die Angaben zu den Löhnen bei den Neueinstellungen machten.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb1215.pdf. Sie bezieht sich nur auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Minijobber und Auszubildende sind in ihr nicht berücksichtigt.


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