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Baugewerbe fordert Verzicht auf weitere A-Modelle im Straßenbau

22.01.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Zur Reformkommission „Bau von Großprojekten“: Geld nicht „mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeuden“

Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.

Loewenstein wörtlich:

Wir verfügen in Deutschland über hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hoch qualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Mit der VOB steht darüber hinaus das bewährte Instrumentarium und der rechtliche Rahmen zur Realisierung der Straßenbaumaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Verfügung.

Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Milliarden Euro allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schiene und Wasserwege) notwendig wären, stehen auch in 2015 nur 10,7 Milliarden zur Verfügung. Dieses wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. A-Modelle können aufgrund ihrer schieren Größe nur von wenigen ausländischen Konzernen und nicht von der heimischen Bauwirtschaft umgesetzt werden.

Weiterhin fordern wir, Vertragsmodelle und wirtschaftliche Vergleichsrechnungen der verfügbaren Organisationsformen offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so können Großprojekte erfolgreich vorbereitet und durchgeführt werden.

Ohne diese Klärung lehnen wir A-Modelle im Straßenbau im Interesse der öffentlichen Bauherren und Eigner sowie der Bürger ab. Das Grundübel der Rückstände liegt nicht nur in unzureichenden Mitteln im Bundeshaushalt, sondern auch an der verloren gegangenen Kompetenz der öffentlichen Bauverwaltungen. Diese gilt es im Interesse wirtschaftlichen Vorgehens wieder aufzubauen. Die öffentliche Hand muss in der Lage sein, auch komplexe Bauprojekte erfolgreich zu steuern und zu überwachen, wenn sie ihren gesetzlichen Aufträgen nachkommen will.

 

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