22.01.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
Loewenstein wörtlich:
Wir verfügen in Deutschland über hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hoch qualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Mit der VOB steht darüber hinaus das bewährte Instrumentarium und der rechtliche Rahmen zur Realisierung der Straßenbaumaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Verfügung.
Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Milliarden Euro allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schiene und Wasserwege) notwendig wären, stehen auch in 2015 nur 10,7 Milliarden zur Verfügung. Dieses wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. A-Modelle können aufgrund ihrer schieren Größe nur von wenigen ausländischen Konzernen und nicht von der heimischen Bauwirtschaft umgesetzt werden.
Weiterhin fordern wir, Vertragsmodelle und wirtschaftliche Vergleichsrechnungen der verfügbaren Organisationsformen offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so können Großprojekte erfolgreich vorbereitet und durchgeführt werden.
Ohne diese Klärung lehnen wir A-Modelle im Straßenbau im Interesse der öffentlichen Bauherren und Eigner sowie der Bürger ab. Das Grundübel der Rückstände liegt nicht nur in unzureichenden Mitteln im Bundeshaushalt, sondern auch an der verloren gegangenen Kompetenz der öffentlichen Bauverwaltungen. Diese gilt es im Interesse wirtschaftlichen Vorgehens wieder aufzubauen. Die öffentliche Hand muss in der Lage sein, auch komplexe Bauprojekte erfolgreich zu steuern und zu überwachen, wenn sie ihren gesetzlichen Aufträgen nachkommen will.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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