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Arbeitsgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen H&M

04.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Betriebsrat spezial.

Auf Antrag des Gesamtbetriebsrates hat das Arbeitsgericht Hamburg am 28.03.2011 eine einstweilige Verfügung gegen H&M bundesweit erlassen, bei ihren Telefonanlagen entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Funktionstasten zu deaktivieren, die eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören der Betriebsratsbüros ermöglichen.

„Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen“, so Johann Rösch, der zuständige ver.di-Sekretär aus der ver.di-Bundesverwaltung, „können dies aber auch nicht ausschließen. Dieser Vorgang zeigt deutlich, wie unwichtig H&M die Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung war und wie schlampig mit dem Datenschutz umgegangen wurde.“

Besonders dreist sei es, wenn die Unternehmensleitung den Betriebsräten, die den Vorgang aufgedeckt hätten, nun unterstellten, sie hätten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Diese Vorgehensweise entspreche leider der H&M-Unternehmenskultur. Der Vorgang bedürfe jetzt einer gründlichen Aufarbeitung im Unternehmen. „Eine öffentliche Entschuldigung der Unternehmensleitung bei den Beschäftigten ist das Mindeste, was es geben muss“, sagte Rösch.

Quelle: Christoph Schmitz, ver.di-Bundesvorstand, Berlin
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