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Anhörung zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

12.11.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Mehr Flexibilität für öffentliche Auftraggeber - Begründung zusammengefasster Vergabe praxisnäher gestalten

"Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und kostengerechter verwirklichen zu können. Die Möglichkeit, ein Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu enden, muss verbessert werden". Diese Auffassung vertrat der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages. Bislang regele § 97 Abs. 4 GWB den Begründungszwang für eine Gesamtvergabe zu streng. So würden öffentliche Auftraggeber die Vorteile einer zusammengefassten Vergabe zu wenig nutzen: mehr als 75 % der Gesamtleistung im Öffentlichen Bau würden nach einer ifo-Umfrage in Fach- und Teillosen erbracht. Knipper appellierte daher an die Bundestagsabgeordneten, die deutschen Regeln zu überprüfen und praxisnah weiterzuentwickeln, zumal das europäische Recht praktikable Möglichkeiten biete. Dies sei gerade mit Blick auf den enormen Bedarf an Wohnraum relevant, wie auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bestätigten würden.

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Mit ihrem Vorschlag wolle die Bauindustrie keinesfalls die Fach- und Teillosvergabe in Frage stellen, stellt Knipper klar. Es komme lediglich darauf an, dass öffentliche Auftraggeber künftig freier entscheiden dürfen, welche Beschaffungsvariante sie mit Blick auf die eigenen Kapazitäten, die Größe und die Komplexität des Projekts auswählen wollen. Knipper verwies in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten der Universität Kassel, in dem Entscheidungskriterien für die Wahl der richtigen Beschaffungsvariante aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht dargestellt werden.

Das Argument der Kritiker, eine Gesamtvergabe spiele lediglich den wenigen Großunternehmen in die Hände, lässt Knipper nicht gelten: Gemäß der ifo-Umfrage sei jedes zweite Unternehmen im deutschen Bauhauptgewerbe als Generalunternehmer tätig. Zwar sei die Gesamtvergabe sicherlich kein Geschäftsmodell für Klein- und Kleinstunternehmen; der Baumittelstand sei jedoch allemal leistungsfähig genug, um GU-Aufgaben zu schultern.

Die ifo-Umfrage zeige zudem, dass die Gesamtvergabe in der privaten Wirtschaft wesentlich intensiver genutzt werde. Knapp 52 % der Gesamtleistung im Bauhauptgewerbe würden im Privatsektor auf der Basis von Gesamtvergaben abgewickelt. Diese Neigung zur zusammengefassten Vergabe habe sich in den vergangenen Jahren sogar noch verstärkt: 29 % der befragten Unternehmen hätten dies bestätigt, nur 6 % sähen einen entgegengesetzten Trend.

Die empirischen Ergebnisse stützen sich auf eine Sonderbefragung, die das ifo-Institut im Rahmen des ifo-Konjunkturtests im Juni 2015 durchgeführt hat. Das Gutachten zur "Losweisen Vergabe und zusammengefassten Vergabe als Entscheidungsproblem des Bauherrn aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht" kann unter www.bauindustrie.de [PDF] heruntergeladen werden.

 

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