10.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Immer mehr Bundesbürger reichen ihre Steuererklärung online beim Finanzamt ein. 22,1 Millionen Steuerzahler erklärten 2017 ihre Einkommenssteuer elektronisch über den Online-Dienst ELSTER. Das entspricht einem Anstieg um etwa 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 21 Millionen Online-Steuererklärungen. Seit 2012 (12 Millionen) hat sich die Zahl fast verdoppelt. Das berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung. „Die Online-Steuererklärung spart Papierkram, Zeit und Nerven. Das wissen immer mehr Steuerzahler zu schätzen“, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel. „Das ELSTER-Projekt ist ein positives Beispiel für die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, auch wenn das komplexe deutsche Steuerrecht dadurch nicht einfacher wird.“ Im gewerblichen Bereich akzeptieren die Finanzbehörden mittlerweile ausschließlich elektronische Steuererklärungen. Für Privatpersonen ist das dagegen grundsätzlich keine Pflicht. Kriesel: „Wer einmal die aufwändige Registrierung durchlaufen und das Verfahren genutzt hat, wird schnell davon überzeugt sein, dass die Online-Steuererklärung viel bequemer und weniger fehleranfällig ist als das Ausfüllen von Papierformularen.“
Neu ab dem Steuerjahr 2017 ist, dass grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen mehr an das Finanzamt versendet werden müssen. Es reicht aus, wenn diese für mögliche Rückfragen aufbewahrt werden. Damit ist die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel durchgängig elektronisch möglich. Denn die meisten für die Besteuerung wichtigen Nachweise werden von Dritten, etwa Banken und Sozialversicherungen, automatisch und ebenfalls in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermittelt.
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist der 31. Mai 2018. Ab 2019 gelten für alle Steuerpflichtigen verlängerte Erklärungsfristen bis Ende Juli. Zwei Monate länger Zeit haben bereits in diesem Jahr Steuerzahler in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, sofern die Steuer elektronisch erklärt wird. In Rheinland-Pfalz gilt die verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2018 für alle Steuerpflichtigen. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich bis zum Jahresende Zeit. Die Finanzverwaltung hat ihr Internetportal www.elster.de im vergangenen Jahr von Grund auf überarbeitet. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Steuerklärung ist eine einmalige Registrierung und postalische Authentifizierung, was mehrere Tage in Anspruch nimmt. Die Steuer kann auf zwei Wegen erklärt werden: Über „Mein Elster“ können Steuerdaten direkt im Browser und vollkommen papierlos abgegeben werden – das erspart das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren spezieller Programme. Alternativ bietet das Online-Finanzamt das Programm „ElsterFormular“ zum Download, mit dem die Steuererklärung offline bearbeitet und online an das Finanzamt übermittelt werden kann. Zudem gibt es zahlreiche gewerbliche Software-Produkte, die eine elektronische Steuererklärung über die ELSTER-Schnittstelle zulassen. „Professionelle Steuer-Software bietet in der Regel mehr Komfort bei der Eingabe und gibt auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen. Die Investition kann sich schnell rechnen“, sagt Kriesel.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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