Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Zehn Jahre betriebliches Eingliederungsmanagement: Große Erfolge, aber auch Entwicklungsbedarf

14.05.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Wer lange krank war, hat oft Schwierigkeiten, wieder an seinem Arbeitsplatz Fuß zu fassen. Deshalb sind Arbeitgeber seit zehn Jahren verpflichtet, betroffenen Beschäftigten Unterstützung anzubieten: ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Ziel und Anlass des BEM

"Beim BEM geht es darum, den betreffenden Beschäftigten respekt- und rücksichtsvoll zu unterstützen, damit er in den Beruf zurückfindet", erklärt Jörg Kramarczyk, Leiter des Schulungs- und Beratungszentrums der BGW in Delmenhorst.

"Das gilt auch, wenn der Betreffende möglicherweise dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt bleibt." Anbieten muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene ununterbrochen fehlte oder die Arbeitsunfähigkeit sich auf mehrere Zeiträume und vielleicht auch verschiedene Erkrankungen verteilte.

Wer mitmacht und was wichtig ist

Das BEM ist ein Angebot an den Beschäftigten und kommt nur zustande, wenn der Betreffende zustimmt. Was dann genau zur Eingliederung unternommen wird, stimmen im Idealfall der Arbeitgeber, der Beschäftigte, die betriebliche Interessenvertretung und der Betriebsarzt miteinander ab. Je nach Einzelfall kommen weitere Akteure hinzu. Stehen zum Beispiel Reha-Maßnahmen an, wird auch der Reha-Träger einbezogen.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit suchen die Beteiligten Lösungen, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. "Schafft ein Arbeitgeber diese Rahmenbedingungen, hat er wichtige Weichen für ein erfolgreiches BEM gestellt", so der Experte der BGW. Ganz wichtig ist der Datenschutz. Kramarzcyk: "Der oder die Erkrankte muss sich darauf verlassen können, dass sensible Informationen wie Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden."

Großes Potenzial

Von gut organisierten und durchgeführten Eingliederungsmanagements profitieren nach den Erfahrungen der BGW nicht nur die betreffenden Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen. "Ihnen bleiben qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sinken und ein fairer Umgang mit beeinträchtigten Beschäftigten fördert intern und extern das Image", zählt der Experte auf.

Rückenwind für das BEM kommt auch aus der Politik: In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition vereinbart, das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen zu wollen. Denn trotz der unbestreitbar positiven Effekte nutzen viele Betriebe, vor allem kleinere, das Instrument bislang nicht. "In manchen Unternehmen ist das BEM wahrscheinlich einfach noch nicht bekannt", vermutet Kramarczyk, "oder die Verantwortlichen finden keinen Ansatzpunkt für die Umsetzung."



Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Leserkommentar:

„Das Problem in Produktionsbetrieben wie unserem ist auf jeden Fall: Wenn Mitarbeiter leichtere Arbeiten haben wollen oder nicht mehr in Schicht arbeiten wollen oder nicht mehr im Leistungslohn, dass wir solche leidensgerechten Arbeitsplätze leider nicht mehr zur Verfügung haben. Daher ist es manchmal schwer, im BEM überhaupt eine Lösung anzubieten. Selbstverständlich: Wo Hilfen am Arbeitsplatz möglich sind, die werden sowieso gemacht, auch ohne ein BEM. Wir wurden oft gefragt, ob wir nicht im Rahmen des Direktionsrechtes jemand anders vom leichten Arbeitsplatz versetzen können und den nächsten drauf. Damit ist zwar für den einen das Problem dann vielleicht weg, aber wir haben einen neuen Fall - und Direktionsrecht ist eh nur 4 Wochen eigentlich. Keiner gibt seinen Arbeitsplatz für einen anderen auf. So weit geht es mit der Solidarität leider meistens nicht. Jeder denkt erst mal nur an sich.“


nach oben
FAQ