09.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
Jetzt stellen sich für Bauherren und Investoren viele praktische Fragen, auf die der Immobilienverband Deutschland IVD näher eingeht und informiert.
Grundlagen zur Import- & Exportabwicklung zur Orientierung & Auffrischung
Im ersten Jahr der Anwendung können ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder des Kaufs fünf Prozent der Investitionen zeitanteilig für den Rest des Jahres steuerlich als Kosten geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren dann jeweils fünf Prozent des verbleibenden Buchwerts. Die Bemessungsgrundlage wird also jedes Jahr um die in Anspruch genommene Abschreibung vermindert.
Die Abschreibung gilt nur für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Ein besonderer Energie-Effizienzstandard ist nicht einzuhalten. Es gilt die allgemeine Voraussetzung, dass das Gebäude die Voraussetzung des Effizienzhaus-Standards 55 erfüllen muss, der für Neubauten seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend ist. Eine Baukostenobergrenze gibt es nicht.
Entscheidend hierfür ist die Anzeige des Baubeginns. Dieser Zeitpunkt muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Sollte landesrechtlich keine Baubeginnsanzeige vorgeschrieben sein, muss der Steuerpflichtige erklären, dass er den Baubeginn freiwillig der zuständigen Baubehörde angezeigt hat.
Maßgeblich hierfür ist der Kaufvertrag, der zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden muss. Die Umschreibung im Grundbuch ist nicht erforderlich und kann später erfolgen. Begünstigt sind auch Immobilien, die sich vor diesem Zeitraum im Bau befanden oder fertiggestellt worden sind. Der Zeitpunkt der Fertigstellung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen. Ein Gebäude gilt als fertiggestellt, wenn es bewohnbar ist. Der Bau muss noch nicht abgenommen sein, ebenso können noch Restarbeiten ausstehen.
Ja, beide Abschreibungsmöglichkeiten können für neue Vorhaben gleichermaßen bis Ende September 2029 genutzt werden. Begünstigt werden dabei Investitionen in neu gebaute Mietwohnungen mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG. Anders als bei der neuen degressiven AfA, gibt es für die Sonderabschreibung eine Baukostenobergrenze. Diese ist von 4.800 Euro auf 5.200 Euro je Quadratmeter erhöht worden. Begünstigt sind nun Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 4.000 Euro anstatt bisher 2.500 Euro je Quadratmeter.
Ja, ein Wechsel zur linearen AfA in Höhe von drei Prozent nach § 7 Absatz 4 Nr. 2a Einkommensteuergesetz ist jederzeit möglich.
Bild: ANTONI SHKRABA production (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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