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Vorbeugender Brandschutz auf dem Dach

21.08.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: JET-Gruppe.

Regelmäßig erfolgt der Einbau und die Eindichtung von Lichtkuppeln durch das Dachdeckergewerk. Dienen diese Komponenten der Rauchableitung oder sind sie sogar als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) zu verstehen, müssen einige normative Besonderheiten beachtet werden, um die Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten.

Am Beispiel der Treppenhaus-Entrauchung gibt Produktmanager Bert Barkhausen (JET-Gruppe) Tipps und Hinweise für Planer und Dachdecker.

Im Falle eines Brandes stellt nicht das Feuer die größte Gefahr für Menschen dar. Toxische Rauchgase, die während des Verbrennungsprozesses entstehen, zählen zu den häufigsten Todesursachen. Als Teil des vorbeugenden Brandschutzes spielen technische Anlagen und Einrichtungen zur Entrauchung daher eine erhebliche Rolle. Hierzu zählen unter anderem natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), die in der Regel auf dem Dach eines Gebäudes platziert werden. Sie sorgen durch den Einsatz automatisch arbeitender Steuerungs- und Betätigungssysteme für eine schnelle Detektion und damit Entrauchung eines brennenden Gebäudes. Die Verantwortung zur Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen liegt nicht nur beim Planer: Auch die ausführenden Gewerke müssen Vorgaben und normative Bedingungen beachten und umsetzen.

Praxisnahes Beispiel: Natürliche Treppenhaus-Entrauchung

Treppenhäuser gelten als notwendige Fluchtwege und sind daher unbedingt rauchfrei zu halten. Folglich sind größere Brandlasten, wie beispielsweise Möbel, in Treppenräumen nicht gestattet und bei Bedarf durch eine zusätzliche Abschottung in Form einer Brand- oder Rauchschutztür zu sichern. Strömen dennoch Gase hinein, steigen diese aufgrund der Thermik nach oben, so dass sie über eine Öffnung im oberen Bereich des Gebäudes abgeführt werden können. Hierzu bietet sich die natürliche Rauchableitung an, welche die Verbrennungsprodukte über Dach- oder Wandöffnungen abführt.

Je nach Landesbauordnung unterscheiden sich die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrauchung. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge sowie die Bedienbarkeit des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz.
Je nach Landesbauordnung unterscheiden sich die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrauchung. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge sowie die Bedienbarkeit des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz.

Die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrauchung unterscheiden sich je nach Bundesland. So werden die Entrauchungsöffnungen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geometrisch bemessen. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge: Diese muss in den meisten LBO rund fünf Prozent der Grundfläche, mindestens jedoch einen Quadratmeter betragen. Zudem muss die Bedienung des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz möglich sein – abhängig von der Gebäudehöhe. Bei der Treppenhaus-Entrauchung wird nur die geometrisch wirksame Öffnung berücksichtigt. Der freie Querschnitt ergibt sich bei Lichtkuppeln aus der Summe der seitlichen Öffnungsflächen, die sich bei einer circa 30 bis 50 Zentimeter geöffneten Lichtkuppel zwischen Oberkante Aufsetzkranz und Unterkante des Lüfterrahmens ergeben. Dieser kann jedoch nicht größer als die obere lichte Austrittsfläche des Aufsetzkranzes sein. Es lohnt also ein Blick in die jeweils gültige LBO, um die landesspezifischen Anforderungen zu prüfen und Fehler zu vermeiden. Für diese spezielle Art der Entrauchung bieten die Hersteller von Tageslicht- und RWA-Produkten entsprechende Treppenhaus-Sets an. Diese umfassen Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz, einen 24 Volt-Antrieb, sowie die Bedien- und Steuerungsperipherie samt Rauchmelder. Eine Akkupufferung von 72 Stunden gewährleistet zudem wirksamen Schutz bei einem Stromausfall.

Besonderheiten bei Planung, Einbau und Montage von DIN-RWA

Um die Funktionstüchtigkeit der RWA-Anlagen nach DIN EN 12101-2 im Dachbereich zu gewährleisten, sind sowohl bei der Projektierung als auch der späteren Montage zusätzliche Anforderungen zu beachten: Werden beispielsweise weitere technische Anlagen wie Solarmodule verbaut, muss die richtige Positionierung und Dimensionierung der RWA-Anlagen in die Konzeption des Brandschutzplaners einfließen. Hier lauert ein gewisses Kollisionspotential der RWA- und Solarkomponenten. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne RWG mindestens vier Meter, jedoch höchstens 20 Meter voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist. Der Schwenkbereich der NRWG-Öffnungselemente benötigt zudem einen in der DIN EN 12101-2 festgelegten Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und somit einen freien Bewegungsraum für die volle Leistungsentfaltung. Dafür sorgen spezielle RWA-Beschläge die entsprechend geprüft sind. Die NRWG besitzen ein EG-Konfirmitätszertifikat, kurz CE-Zeichen. In der Ausführungsphase ist das Fachwissen des Dachdeckers besonders wichtig: Weist er den Bauherren oder Planer – im Kontext zur beispielsweise geplanten Solartechnik – frühzeitig auf den Schwenkbereich der RWA-Komponenten und die damit erforderliche Freifläche hin, werden Planungsfehler vermieden.

Der Schwenkbereich der nach DIN EN 12101-2 geprüften NRWG-Öffnungselemente besitzt einen Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und benötigt einen dementsprechend definierten Bewegungsraum.
Der Schwenkbereich der nach DIN EN 12101-2 geprüften NRWG-Öffnungselemente besitzt einen Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und benötigt einen dementsprechend definierten Bewegungsraum.

Die anschließende Montage und Eindichtung der Lichtkuppel-Elemente auf dem Dach erfolgt nach Montageanleitung des Herstellers und den anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerkes. Anders als bei der Treppenhaus-RWA nach LBO muss die Oberkante eines Aufsetzkranzes beziehungsweise die Austrittsöffnung bei im Dach eingebauten NRWA dabei aus aerodynamischen Gründen mindestens 25 Zentimeter aus der Oberfläche des Daches herausragen. Dies kommt zur Anwendung, wenn auf der Dachabdichtung und somit der wasserführenden Ebene beispielsweise noch Kies oder ein Gründach aufgebracht wird. Dieser zusätzliche Dachaufbau ist dann für die Ermittlung der Aufsetzkranzhöhe wichtig. Während die Lichtkuppelmontage und Anbindung an die Dachkonstruktion durch das Dachdeckerhandwerk erfolgt, sind die Installation und Inbetriebnahme der RWA-Beschlags- und Steuerungstechnik durch einen Techniker der anerkannten RWA-Fachfirmen durchzuführen. Elektrische Leitungen für die 24 Volt-Treppenhaus-RWA-Anlage verlegt in der Regel der bauseitige Elektriker nach Vorgaben der Hersteller. Die Montage der elektronischen Komponenten, die Inbetriebnahme sowie die spätere Wartung der RWA-Anlage sollte jedoch durch geschultes Personal eines zertifizierten Herstellers erfolgen.

Bei der zusätzlichen Aufbringung von Kies oder eines Gründaches muss die Austrittsöffnung der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mindestens 25 Zentimeter aus der Oberfläche des Daches herausragen.
Bei der zusätzlichen Aufbringung von Kies oder eines Gründaches muss die Austrittsöffnung der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mindestens 25 Zentimeter aus der Oberfläche des Daches herausragen. Fotos: JET-Gruppe

Einige wichtige normative Grundlagen im Überblick

  • DIN 18232-2: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung und Einbau
  • DIN 18234: Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer, Brandbeanspruchung von unten
  • DIN EN 12101-2: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
  • LBO: Die Landesbauordnungen enthalten je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen.
  • MBO: Die Musterbauordnung zielt darauf ab, die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen zu vereinheitlichen.

 

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