01.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans Böckler Stiftung.
Unternehmen bieten mehr Weiterbildung an, wenn es einen Betriebsrat gibt. Dadurch steigt die Innovationskraft, zeigt eine aktuelle Studie von Wirtschaftswissenschaftlern der Universitäten in Jena und Odense.
Um neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen, braucht man kompetentes Personal. Eine Möglichkeit, auf die Kompetenz von Beschäftigten Einfluss zu nehmen, besteht darin, sie weiterzubilden. Wie genau verschiedene Formen der Weiterbildung mit Innovationen zusammenhängen und welche Rolle Betriebsräte dabei spielen, haben Prof. Dr. Uwe Cantner und Ipsita Roy von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Prof. Dr. Wolfgang Gerstlberger von der Süddänischen Universität in Odense untersucht. Gefördert wurde ihre Studie von der Hans-Böckler-Stiftung. Das Ergebnis: Mitbestimmte Betriebe kümmern sich stärker um die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, zumindest wenn es um allgemeine Fähigkeiten geht. Das erleichtert Innovationen.
Die Forscher unterscheiden zwei Typen von Weiterbildung: Bei der betriebsspezifischen Variante werden technische Fähigkeiten vermittelt, die sich auf genau umrissene Aufgaben beziehen und kaum auf andere Tätigkeiten übertragbar sind, wie zum Beispiel Kenntnisse in der Bedienung spezieller Maschinen. Allgemeine Weiterbildung erhöht dagegen die generelle Beschäftigungsfähigkeit, ist also unabhängig von einem bestimmten Arbeitsplatz verwertbar. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Kurse in Mitarbeiterführung und Management oder Teamwork und Kommunikation. Die Autoren gehen davon aus, dass die meisten Firmen aus Eigeninteresse ausreichend in die betriebsspezifischen Fähigkeiten ihrer Belegschaften investieren. Im Vergleich dazu dürfte nach ihrer Einschätzung das unternehmerische Interesse an der Vermittlung von überbetrieblich verwendbarem Wissen eher gering sein. Der Grund: Beschäftigte könnten den Arbeitgeber wechseln und das erworbene Wissen bei der Konkurrenz zu Geld machen. Betriebsräte dagegen, die auch das Wohl der Arbeitnehmer im Auge haben, sollten sich für allgemeine Weiterbildung engagieren.
Bei Innovationen nehmen die Wissenschaftler ebenfalls eine Unterscheidung vor: Unter einer „inkrementellen Innovation“ verstehen sie die Verbesserung eines Produkts oder die Übernahme einer fremden Idee. Wenn Unternehmen eigenständig ein komplett neues Produkt entwickeln, handele es sich um eine „radikale Innovation“. Da radikale Innovationen technisch enorm anspruchsvoll seien, so die Hypothese, sollten sie vor allem von betriebsspezifischer Weiterbildung begünstigt werden. Zu mehr inkrementellen Innovationen müsste hingegen auch allgemeine Weiterbildung beitragen.
Um ihre Annahmen empirisch zu überprüfen, haben Cantner, Gerstlberger und Roy die Ergebnisse einer Befragung von etwa 350 privaten Industrie- und Dienstleistungsbetrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern ausgewertet. Dabei haben sie festgestellt, dass mitbestimmte Firmen mehr in Weiterbildung investieren und innovativer sind als Firmen ohne Betriebsrat (siehe auch die Grafiken; Links unten). Auch wenn Faktoren wie die Betriebsgröße, die Branche oder die Qualifikation der Beschäftigten herausgerechnet werden, ist ein signifikant positiver Einfluss von Betriebsräten auf die allgemeine Weiterbildung nachweisbar. Das Ausmaß der allgemeinen Weiterbildung wiederum lässt den Berechnungen zufolge die Menge der inkrementellen Innovationen steigen. Radikale Innovationen scheinen dagegen allenfalls schwach mit Weiterbildung zusammenzuhängen. Ein effektives Mittel, die allgemeine Weiterbildung und damit die Qualifikation der Arbeitnehmer zu stärken, wäre demnach eine möglichst große Verbreitung der betrieblichen Mitbestimmung, resümieren die Forscher.
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