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Unternehmen mit Tarifvertrag zahlen fast doppelt so häufig Urlaubsgeld – Beschäftigte in Ostdeutschland gehen oft leer aus

29.05.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.

In Deutschland erhält knapp jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 123.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Januar 2018 bis Ende April 2019 ausgewertet.

„Die Wahrscheinlichkeit, ob ein Beschäftigter Urlaubsgeld erhält oder nicht, ist dabei von mehreren Faktoren abhängig“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Mit Abstand am wichtigsten ist die Frage, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.“ Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, sind klar im Vorteil: 69 Prozent von ihnen erhalten ein Urlaubsgeld. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es hingegen lediglich 36 Prozent. „Die Chance auf ein Urlaubsgeld ist damit in tarifgebundenen Unternehmen fast doppelt so hoch“, so Schulten. „Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifbindung sind somit gleich doppelt im Nachteil: In aller Regel liegen schon die Grundgehälter unter dem entsprechenden Tarifniveau und zusätzlich fehlt ihnen ein tariflich verbriefter Anspruch auf Urlaubsgeld.“

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Von den Beschäftigten in Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) gaben in der Lohnspiegel-Erhebung nur 37 Prozent an, Urlaubsgeld zu bekommen. In größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) lag der Anteil mit 61 Prozent wesentlich höher. Außerdem gibt es große regionale Unterschiede: Während im Westen fast die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten einen Zuschuss zur Urlaubskasse bekommen, ist dies in den ostdeutschen Ländern nur bei einem Drittel der Fall (35 Prozent). „Hier wirkt sich die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland spürbar zu Lasten der Beschäftigten aus“, erläutert Schulten. Ein weiterer Faktor ist, dass in Ostdeutschland weniger Großbetriebe angesiedelt sind.

Insgesamt erhalten Männer deutlich häufiger Urlaubsgeld (50 Prozent) als Frauen (41 Prozent). „Hier kommt zum Tragen, dass in den Berufen mit einem hohen Männeranteil überdurchschnittlich häufig Urlaubsgeld gezahlt wird“, so Schulten. Hierzu zählen die Ingenieurberufe und andere technische Berufe. In den privaten Dienstleistungen, die einen hohen Frauenanteil aufweisen, wird hingegen deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt. Schlusslicht sind Callcenter, wo nur jeder vierte Beschäftigte (26 Prozent) Urlaubsgeld bekommt.

Auch die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitsbereich erhalten nur zu etwa einem Drittel Urlaubsgeld, was jedoch teilweise damit zusammenhängt, dass deren Arbeitsbedingungen sich am öffentlichen Dienst orientieren, wo bereits seit geraumer Zeit kein gesondertes Urlaubsgeld mehr gezahlt wird, sondern nur noch eine Sonderzahlung am Jahresende. Am häufigsten ist das Urlaubsgeld in den immer noch eher männlich dominierten Industrieberufen verbreitet, in denen zugleich auch eine relativ hohe Tarifbindung vorherrscht.

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.450 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen.

Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie sowie in der Druckindustrie und im Versicherungsgewerbe.

Im Westen ist das Urlaubsgeld in vielen Branchen immer noch höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht. Besonders kräftig fiel die Erhöhung in der chemischen Industrie aus, wo das Urlaubsgeld nahezu verdoppelt wurde. In den übrigen Branchen variiert die Erhöhung des Urlaubsgeldes zwischen 1,0 bis 8,7 Prozent, wobei insbesondere einige Branchen in Ostdeutschland wie z. B. die Textilindustrie oder das Bauhauptgewerbe relativ hohe Zuwächse verzeichneten. In Branchen, wie z. B. in der Metall- und Elektroindustrie, in denen das Urlaubsgeld als ein bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird, folgte das Urlaubsgeld den allgemeinen Tariferhöhungen.

Zur Methode der Befragung: Die Daten des Online-Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden mehr als 123.000 Datensätze berücksichtigt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Entgelte und die Häufigkeit von Sonderzahlungen.

Der Lohnspiegel ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung, mit dem Beschäftigte unter: Lohnspiegel/Gehaltsscheck ihr eigenes Gehalt mit den üblichen Gehältern in 430 Berufen vergleichen können.

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